Hinweise zur Einordnung
Gesundheitsbauten sind sensible Orte. Deshalb möchten wir klar sagen, was Fact & Feeling leistet und wo die Grenzen liegen.
Wir bewerten Räume, nicht Menschen
Fact & Feeling misst Raumklima, Licht und Schall in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen. Die Plattform ist kein Medizinprodukt: Sie überwacht keine Patientinnen und Patienten, stellt keine Diagnosen und gibt keine Therapieempfehlungen. Medizinische und pflegerische Entscheidungen treffen allein Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen.
Worauf unsere Aussagen beruhen
Wenn wir beschreiben, wie Raumbedingungen mit Erholung, Schlaf oder Wohlbefinden zusammenhängen, stützen wir uns auf veröffentlichte Forschung und nennen die Quellen. Solche Befunde beschreiben Tendenzen über viele Menschen hinweg; einzelne Patientinnen, Patienten oder Mitarbeitende können anders reagieren.
Was Sie erwarten können – und was nicht
Welche Verbesserungen bei Raumqualität, Energiebedarf oder Wartungsaufwand erreicht werden, hängt von der Einrichtung, der Haustechnik, der Belegung, den Hygieneanforderungen und davon ab, wie Empfehlungen umgesetzt werden. Angaben zu Einsparungen schätzen ein Potenzial ab. Zugesagt ist nur, was im Vertrag vereinbart ist.
Darstellungen auf dieser Website
Raumpläne, Simulationen und Beispielwerte sind vereinfacht und dienen nur der Anschauung. Es handelt sich nicht um Messdaten echter Einrichtungen. Geschilderte Beispielsituationen sind keine Erfahrungsberichte von Kundinnen oder Kunden.
Keine Sicherheits- oder Alarmfunktion
Die Sensoren ersetzen weder Brand-, Rauch-, Gas- oder Kohlenmonoxidmelder noch Patientenrufanlagen oder vorgeschriebene Überwachungssysteme. Gemessenes CO₂ (Kohlendioxid) ist nicht das giftige Kohlenmonoxid (CO).
Dauerbetrieb und Eingriffe in die Haustechnik
Die laufende Erfassung setzt Strom, eine Netzwerkverbindung und einen aktiven Service voraus. In Lüftung, Heizung, Licht oder Verschattung greift das System nur ein, wenn die Einrichtung es freigegeben hat und die Haustechnik es zulässt. Hygiene- und Sicherheitsvorgaben der Einrichtung haben immer Vorrang; die Verantwortung für den Betrieb bleibt beim Betreiber.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026