IoT im Krankenhaus: wenn Standardlösungen für das Gebäude nicht reichen

Planung und Projekte · · Lesezeit etwa 13 Minuten

IoT im Krankenhaus jenseits der Medizintechnik: Raumsensoren, WLAN oder LoRaWAN, KI auf Gebäudedaten und was KI-Verordnung und DSGVO für Projekte bedeuten.

Allgemeine Information, kein Rechtsrat (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die verlinkten Rechtstexte in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Wer nach IoT im Krankenhaus sucht, findet vor allem Medizintechnik: vernetzte Infusionspumpen, Patientenmonitore, Ortung von Geräten. Dieser Artikel handelt von etwas anderem – vom Gebäude. Krankenhäuser haben Hunderte sehr unterschiedlich genutzte Räume, Anlagen, die rund um die Uhr laufen, und Bereiche mit besonderen Anforderungen. Für viele Fragen reichen Standardlösungen aus Gebäudeleittechnik und fertigen Sensorpaketen. Für manche nicht: in Forschungs- und Pilotprojekten, in Universitätskliniken, in Sonderbereichen oder dort, wo eigene Systeme angebunden werden müssen. Hier geht es darum, was Gebäude-IoT leisten kann, welche Funktechnik passt, was KI-Verordnung, Datenschutz und IT-Sicherheit verlangen und wie ein eigenes Projekt – etwa als individuelle KI- und IoT-Lösung – sauber zugeschnitten wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebäude-IoT misst Räume und Anlagen, nicht Menschen. Es ist kein Medizinprodukt, solange es keinem medizinischen Zweck dient, und gehört getrennt von klinischen Systemen geplant [5].
  • In der Forschung zum Facility Management im Gesundheitswesen werden Interoperabilität, die Übertragung vom Pilot in den Regelbetrieb, Cybersicherheit und Datenschutz sowie die Einführung in der Organisation als Hürden genannt [1].
  • WLAN und LoRaWAN haben unterschiedliche Stärken: WLAN bietet hohe Datenraten und nutzt vorhandene Infrastruktur; LoRaWAN ist auf geringe Datenmengen, große Reichweite und lange Batterielaufzeit ausgelegt, mit Sendezeitbegrenzungen im Band um 868 MHz [2][4].
  • Die EU-KI-Verordnung gilt im Wesentlichen seit dem 2. August 2026; Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 ab dem 2. Dezember 2027 [10][11]. Die Pflicht zur KI-Kompetenz besteht schon seit Februar 2025, seit Juli 2026 in geänderter Fassung [9][10]. Datenschutz und IT-Sicherheit gehören von Anfang an ins Projekt [6][12][13].

IoT im Krankenhaus: Gebäude-IoT ist keine Medizintechnik

Die Unterscheidung klingt selbstverständlich, entscheidet aber über das ganze Projekt. Ein Medizinprodukt ist nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) ein Produkt, das dem Hersteller zufolge für Menschen bestimmt ist und einen spezifischen medizinischen Zweck erfüllen soll, etwa Diagnose, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten [5]. Ein Sensor, der Temperatur, CO₂ oder Luftfeuchte in einem Raum misst, um den Gebäudebetrieb zu unterstützen, hat keinen solchen Zweck.

Daraus folgen klare Regeln für ein Gebäude-IoT-Projekt:

  • Zweck festschreiben. Das System dient dem Gebäudebetrieb: Raumklima, Energie, Anlagen. Es dient nicht der Diagnose, Überwachung oder Behandlung von Patientinnen und Patienten.
  • Keine Messung an Menschen. Raumsensoren messen die Umgebung. Vitaldaten, Ortung von Personen oder Sturzerkennung sind andere Produkte mit anderen Regeln.
  • Getrennt von klinischen Systemen. Gebäudedaten laufen nicht über Medizinprodukte und nicht in klinische Systeme. Die Netzwerkanbindung wird vorab mit der IT geklärt.

Diese Abgrenzung schützt beide Seiten: Die Medizintechnik bleibt in ihrem geregelten Rahmen, und das Gebäudeprojekt kann so schlank bleiben, wie ein Gebäudeprojekt sein sollte.

Smart Hospital: wo Gebäudedaten heute fehlen

Unter dem Schlagwort Smart Hospital wird viel diskutiert, meist über klinische Prozesse und Verwaltung. Das Gebäude selbst kommt seltener vor. Dabei erzeugen Krankenhäuser jeden Tag Gebäudedaten – in der Gebäudeleittechnik, an Zählern, in einzelnen Sensoren –, die selten Raum für Raum ausgewertet werden.

Eine systematische Übersichtsarbeit zu digitalen Technologien im Facility Management des Gesundheitswesens hat 74 Fachartikel ausgewertet und dabei Building Information Modeling, Internet of Things, Künstliche Intelligenz und digitale Zwillinge betrachtet [1]. Die Zahl der Veröffentlichungen ist seit 2018 deutlich gestiegen. Als Hürden nennen die Autorinnen und Autoren die Interoperabilität zwischen Systemen, die Schwierigkeit, über Pilotprojekte hinaus zu skalieren, Risiken für Cybersicherheit und Datenschutz sowie die Einführung in der Organisation [1].

Diese Hürden decken sich mit dem, was ein Gebäudeprojekt im Krankenhaus im Alltag ausbremst: Daten liegen in verschiedenen Systemen und Formaten, ein Pilot auf einer Station lässt sich nicht ohne Weiteres auf ein ganzes Haus übertragen, und jede neue Verbindung ins Netz ist eine Frage für die IT-Sicherheit.

Ursachen: warum Standardlösungen im Gebäude an Grenzen stoßen

Besondere Bereiche. Forschungslabore, Tierhaltung, Sonderisolierstationen, Apotheken oder Archive haben eigene Anforderungen an Raumbedingungen, Zugang und Reinigung. Ein Standard-Sensorpaket deckt sie oft nicht ab.

Gewachsene Systeme. In vielen Häusern laufen Gebäudeleittechnik verschiedener Generationen und Hersteller nebeneinander. Daten müssen aus unterschiedlichen Protokollen und Exporten zusammengeführt werden.

Funk im Bestand. Dicke Wände, Kellerräume, Technikzentralen und abgeschirmte Bereiche machen Funkplanung im Krankenhaus anspruchsvoll. Was in einem Bürogebäude funktioniert, reicht hier nicht immer.

Eigene Fragen. Forschungs- und Pilotprojekte haben oft Fragen, für die es kein fertiges Produkt gibt: ein bestimmter Zusammenhang zwischen Belegungsplan und Raumklima, ein eigenes Modell für einen Gebäudeteil, eine Steuerung für eine bestimmte Anlage.

IT-Sicherheit und Datenschutz. Jedes Gerät im Netz ist ein möglicher Angriffspunkt. Krankenhäuser müssen nach dem Stand der Technik angemessene Vorkehrungen gegen Störungen ihrer informationstechnischen Systeme treffen [12].

Typische Fehler bei IoT-Projekten im Krankenhaus

  • Mit der Technik beginnen statt mit der Frage. Wer zuerst Sensoren kauft und dann überlegt, was er wissen will, hat am Ende viele Daten und wenig Antworten.
  • Die IT zu spät einbinden. Netzwerk, Sicherheit und Betrieb entscheiden über den Erfolg. Sie gehören in die erste Besprechung.
  • Gebäude und Medizin vermischen. Ein Projekt, das nebenbei auch Patientendaten nutzen soll, wird regulatorisch zu einem anderen Projekt.
  • Den Piloten nicht auf Übertragbarkeit planen. Ein Pilot, der nur mit Sonderlösungen funktioniert, lässt sich nicht auf weitere Stationen ausrollen [1].
  • Betrieb und Verantwortung offen lassen. Wer tauscht Batterien, wer reagiert auf Hinweise, wer pflegt die Raumzuordnung? Ohne Antworten veralten Systeme schnell.
  • KI versprechen, bevor Daten da sind. Modelle brauchen Daten über Zeit. Wer schon im Antrag konkrete Ergebnisse zusagt, setzt das Projekt unter falschen Druck.

Bausteine eines Gebäude-IoT-Projekts

Ein Gebäude-IoT-Projekt im Krankenhaus besteht aus wenigen, klar getrennten Bausteinen: Sensoren im Raum, ein Funk- oder Netzwerkweg, eine Plattform, die Daten Räumen zuordnet und auswertet, Anbindungen an vorhandene Systeme und Menschen, die mit den Ergebnissen arbeiten.

Architektur: Raumsensoren, Funk über WLAN, Plattform mit Grundriss und Auswertung, Anbindung an Gebäudeleittechnik, getrennt vom klinischen Netz Abbildung 1: Bausteine eines Gebäude-IoT-Projekts, getrennt von klinischen Systemen und Medizinprodukten. Eigene Darstellung. Quellen: [5][12][13].

IoT-Sensoren im Krankenhaus: was gemessen wird

Typische Raumgrößen sind CO₂, Temperatur, relative Luftfeuchte, Feinstaub, flüchtige organische Verbindungen, Licht und Schall. Dazu kommen je nach Projekt Daten, die bereits vorhanden sind: Zählerstände, Betriebszustände und Sollwerte aus der Gebäudeleittechnik. Entscheidend ist weniger die Zahl der Messgrößen als ihre Zuordnung: Jeder Wert muss einem Raum mit bekannter Nutzung, Lage und Größe zugeordnet sein, sonst ist er schwer zu deuten.

WLAN oder LoRaWAN im Krankenhaus

Für die Funkanbindung kommen in Gebäuden vor allem WLAN und Low-Power-Wide-Area-Netze wie LoRaWAN in Frage; daneben gibt es kabelgebundene Wege über die Gebäudeleittechnik. Die Wahl hängt von Datenmenge, Stromversorgung, Gebäudestruktur und den Vorgaben der IT ab.

KriteriumWLANLoRaWANKabel / GLT
DatenmengeHoch, auch für häufige MesswerteGering, kurze Nachrichten in größeren AbständenJe nach System
StromversorgungMeist NetzteilAuf lange Batterielaufzeit ausgelegt [2]Fest verdrahtet
InfrastrukturVorhandenes Netz, Abstimmung mit der ITEigene Gateways nötigVorhandene Busse und Leitungen
Reichweite im GebäudeAbhängig von Access PointsGroße Reichweite, auch in Kellern möglich; Paketverluste an schwierigen Stellen [3]Unabhängig von Funk
Regeln für FunkLizenzfreie WLAN-BänderBand 863–870 MHz, Standardkanäle mit Sendezeitanteil unter 1 % [4]Keine Funkregeln
Typische RolleRaumsensoren mit NetzanschlussBatteriesensoren in schwer erreichbaren RäumenAnlagen- und Zählerdaten

Tabelle: WLAN, LoRaWAN und kabelgebundene Wege im Vergleich. Eigene Zusammenstellung auf Grundlage von [2][3][4].

Eine vergleichende Studie zu LPWAN-Technologien kommt zu dem Ergebnis, dass LoRa und Sigfox bei Batterielaufzeit, Kapazität und Kosten Vorteile gegenüber NB-IoT haben, NB-IoT dagegen bei Latenz und Dienstgüte [2]. Eine Messreihe der Fachhochschule Dortmund in Gebäuden (bisher als Preprint veröffentlicht) zeigt, dass LoRaWAN die Keller aller untersuchten Gebäude erreichte, an mehreren schwer erreichbaren Messpunkten aber auch Paketfehlerraten zwischen 11 und 38 % auftraten [3]. Für ein Krankenhaus heißt das: Funk vorab im eigenen Gebäude testen, nicht nach Datenblatt planen.

Die Standardgeräte von Fact & Feeling sind über WLAN verbunden. Welche Funk- oder Netzwerklösung in einem individuellen Projekt sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihrer IT.

IoT-Plattform im Krankenhaus: Daten zusammenführen

Der eigentliche Wert entsteht, wenn Daten aus verschiedenen Quellen zusammenkommen: neue Sensoren, Gebäudeleittechnik, Zähler, Belegungspläne. Eine IoT-Plattform für das Krankenhaus muss diese Daten Räumen zuordnen, über lange Zeiträume speichern und so darstellen, dass Technik, Pflege und Leitung jeweils die Sicht bekommen, die sie brauchen.

Digitaler Zwilling im Krankenhaus: ein Begriff, viele Bedeutungen

Der Begriff digitaler Zwilling wird sehr unterschiedlich verwendet – vom vollständigen BIM-Modell mit allen Anlagen bis zum Grundriss, auf dem Live-Daten angezeigt werden. Die oben genannte Übersichtsarbeit zählt digitale Zwillinge zu den Technologien, die im Facility Management des Gesundheitswesens zunehmend untersucht werden [1]. Für ein Projekt ist es hilfreich, genau festzulegen, was gemeint ist: welche Räume, welche Daten, welche Fragen. Ein Grundriss mit Raumdaten ist ein sinnvoller erster Schritt; ein vollständiges Gebäudemodell ist ein eigenes, größeres Vorhaben.

KI im Gebäude: Modelle für Raumklima und Anlagen

KI-Modelle können aus Gebäudedaten Muster erkennen, die in Einzelwerten nicht auffallen: Räume, die regelmäßig zu einer bestimmten Tageszeit überhitzen, Anlagen, die sich anders verhalten als üblich, Zusammenhänge zwischen Nutzung und Raumklima. Für Pflegeeinrichtungen kann das zum Beispiel heißen, Raumklima in Bewohnerzimmern im Jahresverlauf besser zu verstehen. Wo KI auch zur Energieoptimierung im Krankenhaus eingesetzt werden soll, gilt: Modelle brauchen Daten über Zeit, Steuerung braucht klare Grenzen, und Raumbedingungen für Patientinnen, Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner haben Vorrang. Konkrete Einsparungen lassen sich vorab nicht zusagen.

Rechtlicher Rahmen: KI-Verordnung, DSGVO und IT-Sicherheit

Prüfschritte: medizinischer Zweck, personenbezogene Daten, Hochrisiko nach KI-Verordnung, IT-Sicherheit Abbildung 2: Vier Fragen, die jedes Gebäude-IoT-Projekt im Krankenhaus früh klären sollte. Eigene Darstellung, keine Rechtsberatung. Quellen: [5][6][7][8][12].

EU-KI-Verordnung

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026; einzelne Teile gelten bereits seit Februar oder August 2025 [10]. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 („Digital Omnibus on AI“, in Kraft seit 27. Juli 2026) wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben: für Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für Systeme nach Anhang I – also KI in Produkten wie Medizinprodukten – auf den 2. August 2028 [10][11].

Für Gebäude-IoT sind vor allem zwei Stellen relevant:

  • Anhang III Nr. 2 (kritische Infrastruktur): Als hochriskant gelten unter anderem KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten beim Management und Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- oder Stromversorgung eingesetzt werden sollen [8]. Ob ein bestimmtes System für die Gebäudetechnik darunter fällt, muss im Einzelfall rechtlich bewertet werden. Auch für Anhang-III-Systeme gibt es Ausnahmen, wenn kein erhebliches Risiko besteht, etwa bei eng begrenzten Verfahrensaufgaben [7].
  • Artikel 4 (KI-Kompetenz): Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen; ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 nicht gewährleisten [9][11]. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 [10].

KI, die selbst einen medizinischen Zweck erfüllt, fällt in eine andere Kategorie (Anhang I in Verbindung mit der MDR) und ist nicht Gegenstand eines Gebäudeprojekts [7].

Datenschutz nach DSGVO

Raumdaten wie Temperatur oder CO₂ sind für sich genommen in der Regel keine personenbezogenen Daten. Die DSGVO versteht darunter alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen [6]. Ein Personenbezug kann entstehen, wenn Raumdaten mit Informationen verknüpft werden, wer sich wann in einem Raum aufhält – etwa in einem Einzelzimmer mit Belegungsdaten. Dann gelten die Regeln der DSGVO, bei Gesundheitsdaten die besonderen Anforderungen des Artikels 9; bei voraussichtlich hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 erforderlich [6]. Deshalb gehört die oder der Datenschutzbeauftragte früh ins Projekt. Die Sensoren von Fact & Feeling messen Räume, nicht Menschen; Patientendaten verarbeitet Fact & Feeling nicht.

IT-Sicherheit

Nach § 391 SGB V müssen Krankenhäuser nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme treffen [12]. Für Gebäudetechnik bietet das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI eigene Bausteine, „INF.13 Technisches Gebäudemanagement“ und „INF.14 Gebäudeautomation“ [13]. Je nach Größe und Einstufung eines Hauses können weitere Pflichten hinzukommen; das klärt die IT-Sicherheit des Hauses mit ihren Fachleuten.

Pilotprojekt mit KI im Krankenhausgebäude planen

Ein individuelles Projekt beginnt nicht mit Technik, sondern mit einer Frage. Ein mögliches Vorgehen in wenigen Schritten:

  1. Anforderung klären. Welche Frage soll beantwortet werden, für welche Räume, mit welchen vorhandenen Daten? Wer nutzt die Ergebnisse?
  2. Konzept. Messung, Datenwege, Modelle, gegebenenfalls Steuerung – abgestimmt mit Technik, IT, Datenschutz und, wo Patientenbereiche betroffen sind, Pflege und Hygiene.
  3. Entwicklung. Die Lösung wird gemeinsam entwickelt und in einem begrenzten Bereich getestet.
  4. Einführung. Installation, Schulung und Übergabe an das Team – inklusive der Frage, wer was betreibt.
  5. Weiterentwicklung. Die Lösung wächst mit, wenn sich Anforderungen ändern; der Pilot wird von Anfang an auf Übertragbarkeit geplant.

Für Forschungsprojekte zum Smart-Hospital-Gebäude kommt hinzu: Fragestellung, Datenzugang und Veröffentlichung von Ergebnissen sollten vorab vertraglich geklärt sein.

Wie Fact & Feeling dabei unterstützt

Fact & Feeling misst Raumbedingungen mit Sensoren für CO₂, Feinstaub, flüchtige organische Verbindungen, Temperatur, Luftfeuchte, Licht und Schall, verbunden über WLAN. Die Plattform zeigt Räume auf dem Grundriss mit Live-Werten, Verläufen, Auffälligkeiten und Hinweisen; mehr dazu unter Plattform und Geräte.

Für IoT im Krankenhaus jenseits des Standards bieten wir individuelle KI- und IoT-Lösungen an: maßgeschneidertes Monitoring, eigene KI-Modelle, Automationen und IoT-Anbindungen – für Einrichtungen mit besonderen Bereichen, Träger mit eigenen IT- oder Gebäudesystemen sowie Forschungs- und Pilotprojekte. Vorhandene Systeme wie Gebäudeleittechnik und Zähler binden wir über die Datenintegration ein. Wo angebundene Anlagen gesteuert werden sollen, geschieht das bei der Automation nur innerhalb der Grenzen, die die Einrichtung festlegt; hygienekritische Räume bleiben außerhalb jeder automatischen Steuerung.

Wie das in verschiedenen Einrichtungen aussieht, zeigen die Seiten zu Krankenhäusern und Kliniken auf dem Weg zum Smart Hospital und zu Pflegeheimen und KI-Auswertungen zum Raumklima in Pflegeeinrichtungen. Für ein Pilotprojekt sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.

Was Fact & Feeling nicht tut: Wir entwickeln keine Medizinprodukte, binden keine Medizinprodukte an, messen keine Menschen, ersetzen keine sicherheitsrelevanten Alarmsysteme und geben keine Rechtsberatung zu KI-Verordnung, Datenschutz oder IT-Sicherheit.

Grenzen und Risiken

  • Rechtliche Einordnung ist Einzelfallarbeit. Ob ein KI-System hochriskant ist, ob Daten personenbezogen sind und welche IT-Sicherheitspflichten gelten, klären Sie mit Rechtsberatung, Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheit.
  • Regeln ändern sich. Die KI-Verordnung wurde 2026 bereits geändert [11]. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung den aktuellen Stand.
  • Funk ist im Krankenhaus schwierig. Messungen zeigen, dass auch robuste Funktechniken an einzelnen Stellen Daten verlieren [3]. Testen Sie vorab im eigenen Gebäude.
  • Pilotprojekte sind keine Garantie. Ein erfolgreicher Pilot sagt noch nichts über den Betrieb im ganzen Haus. Übertragbarkeit muss eigens geplant werden [1].
  • Keine Aussagen über Gesundheit. Gebäude-IoT misst Raumbedingungen. Aussagen zur Gesundheit von Patientinnen, Patienten oder Mitarbeitenden gehören zu Ärztinnen und Ärzten; Hygienefragen zum Hygienefachpersonal.
  • Kein Ersatz für Fachplanung und Wartung. Planung der Gebäudetechnik, Herstellerwartung und Prüfungen bleiben bei den zuständigen Fachleuten.

Häufige Fragen

Was bedeutet IoT im Krankenhaus für das Gebäude?

Vernetzte Sensoren und Anlagen, die Raumbedingungen und Gebäudetechnik erfassen – etwa Temperatur, Luftqualität, Licht oder Zählerstände – und auf einer Plattform zusammenführen. Anders als vernetzte Medizintechnik dient Gebäude-IoT keinem medizinischen Zweck [5].

Ist ein Raumsensor ein Medizinprodukt?

Nicht, solange er keinem medizinischen Zweck wie Diagnose, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten dient [5]. Ein Sensor für den Gebäudebetrieb misst die Umgebung, nicht Menschen.

Ist LoRaWAN für Krankenhäuser geeignet?

LoRaWAN ist auf geringe Datenmengen, große Reichweite und lange Batterielaufzeit ausgelegt [2] und kann auch Kellerräume erreichen; an schwierigen Stellen sind Paketverluste möglich [3]. Ob es passt, hängt vom Projekt ab und sollte im Gebäude getestet werden.

Was ist ein Smart Hospital in Bezug auf das Gebäude?

Ein Krankenhaus, das Gebäudedaten systematisch erfasst, zusammenführt und für Betrieb und Planung nutzt. Die Forschung nennt dafür Technologien wie BIM, IoT, KI und digitale Zwillinge – und als Hürden Interoperabilität, Skalierung und Cybersicherheit [1].

Gilt die KI-Verordnung für KI in der Gebäudetechnik?

Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen allgemein [9]. Ob ein konkretes System als hochriskant gilt, etwa als Sicherheitskomponente kritischer Infrastruktur nach Anhang III Nr. 2, ist im Einzelfall zu prüfen [8].

Brauchen Raumdaten eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Reine Raumdaten ohne Personenbezug fallen in der Regel nicht unter die DSGVO. Werden sie mit Informationen über Personen verknüpft, kann sich das ändern; bei voraussichtlich hohem Risiko ist eine Folgenabschätzung nach Artikel 35 nötig [6]. Das klärt Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihr Datenschutzbeauftragter.

Was ist ein digitaler Zwilling im Krankenhaus?

Ein digitales Abbild des Gebäudes, das mit Betriebsdaten verbunden ist. Der Begriff reicht vom vollständigen BIM-Modell bis zum Grundriss mit Live-Daten; für ein Projekt sollte genau festgelegt werden, was gemeint ist.

Wie startet ein Pilotprojekt mit Fact & Feeling?

Mit einem Gespräch über Ihre Frage und Ihren Bestand. Daraus entsteht ein Konzept für Messung, Datenwege und gegebenenfalls Modelle, das wir gemeinsam mit Ihnen entwickeln und testen.

Quellen

  1. Zhang, X.; Zhang, Y.; Peng, Y.; Au-Yong, C. P.; Awang, N. A. (2026): Transforming healthcare facility management with digital technologies: A systematic review and future roadmap. Advanced Engineering Informatics 71:104404. https://knova.um.edu.my/research_publications_2026_2030/140
  2. Mekki, K.; Bajic, E.; Chaxel, F.; Meyer, F. (2019): A comparative study of LPWAN technologies for large-scale IoT deployment. ICT Express 5(1):1–7. https://doaj.org/article/9d8d95d9b5094e29b3f42011f651582f
  3. Röhrig, C.; Cramer, B. (2026): Experimental Evaluation of LPWAN Technologies: mioty, LoRaWAN, Sigfox, NB-IoT, and LTE-M in Deep Indoor Environments. Preprint, arXiv:2605.23483. https://arxiv.org/pdf/2605.23483
  4. LoRa Alliance (2021): LoRaWAN Regional Parameters RP002-1.0.3. https://lora-alliance.org/wp-content/uploads/2021/05/RP002-1.0.3-FINAL-1.pdf
  5. Europäische Union (2017): Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), Artikel 2 Nr. 1. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/745/oj/eng
  6. Europäische Union (2016): Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 4, 9 und 35. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/eng
  7. Europäische Kommission (2026): AI Act Service Desk – Artikel 6 Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme. https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-6
  8. Europäische Kommission (2026): AI Act Service Desk – Anhang III Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2. https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/annex-3
  9. Europäische Kommission (2026): AI Act Service Desk – Artikel 4 KI-Kompetenz. https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-4
  10. Europäische Kommission (2026): AI Act Service Desk – Artikel 113 Inkrafttreten und Geltungsbeginn. https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-113
  11. Europäische Union (2026): Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689, (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230 (Digital Omnibus on AI). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj
  12. Bundesministerium der Justiz (2026): SGB V, § 391 IT-Sicherheit in Krankenhäusern. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__391.html
  13. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2022): IT-Grundschutz-Kompendium, Umsetzungshinweise INF.13 Technisches Gebäudemanagement und INF.14 Gebäudeautomation. https://bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/Umsetzungshinweise/Umsetzungshinweise.html