Einzelraumregelung im Krankenhaus: Raumtemperatur Raum für Raum regeln und die Heizung optimieren

Technik und Betrieb · Lesezeit etwa 7 Minuten

Einzelraumregelung im Krankenhaus und Pflegeheim: was das GModG verlangt, welche Technik passt, wie Heizungsoptimierung gelingt und wo Grenzen liegen.

Allgemeine Information, kein Rechtsrat (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich ist der Text des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Eine Einzelraumregelung sorgt dafür, dass jeder Raum die Temperatur bekommt, die er gerade braucht, statt dass ein ganzes Gebäude nach einem Durchschnitt beheizt wird. Für Krankenhäuser und Pflegeheime ist sie keine Kür: Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt bei wassergeführten Heizungen eine selbsttätige raumweise Regelung und ihre Nachrüstung im Bestand [1]. Dieser Artikel erklärt, was die Pflicht bedeutet, welche Technik vom Thermostatventil bis zum vernetzten Raumregler in Frage kommt, warum Heizungsoptimierung mehr ist als neue Ventile und wo eine automatische Regelung im Patientenzimmer an Grenzen stößt. Er richtet sich an technische Leitungen, Energiebeauftragte und Heimleitungen. Den größeren Zusammenhang mit der Lüftung beschreibt unser Leitfaden Lüftung im Krankenhaus: Energie sparen, wo es hygienisch passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Wassergeführte Heizungen brauchen eine selbsttätige Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur; fehlt sie im Bestand, muss der Eigentümer nachrüsten [1].
  • Krankenhaus und Pflegeheim unterscheiden sich: In Nichtwohngebäuden dürfen Räume gleicher Art und Nutzung gruppenweise geregelt werden. Pflegeheime gelten nach dem GModG als Wohngebäude; dort gilt diese Gruppenregel nicht [1][2].
  • Technik allein reicht nicht: Die Wirkung hängt am Gesamtpaket aus Regelung, hydraulischem Abgleich und Einstellung. Eine Feldstudie zu Thermostatventilen fand je nach Paket 7,1 bis 23,3 % Einsparung, eine Auswertung für die britische Regierung dagegen nur begrenzte Belege für Einsparungen durch Regler allein [5][6].
  • Nicht jeder Raum ist gleich: Funktions- und Verwaltungsräume lassen sich nach Betriebszeiten absenken, Patienten- und Bewohnerzimmer brauchen Spielraum für die Menschen, die dort liegen oder leben.

Das Problem: ein Gebäude, viele Bedürfnisse

Krankenhäuser brauchen viel Wärme. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nennen für Krankenhäuser rund 25.000 bis 29.000 kWh Wärme je Bett und Jahr [9]. Ein großer Teil davon fließt in Räume mit ganz unterschiedlicher Nutzung: Patientenzimmer, die rund um die Uhr belegt sind, Ambulanzen und Funktionsräume, die abends leer stehen, Büros, Flure und Treppenhäuser.

Ohne Einzelraumregelung bekommt jeder dieser Räume ungefähr dieselbe Wärme. Das Ergebnis kennt jede technische Leitung: Im einen Zimmer ist es zu warm und das Fenster steht offen, im anderen beschwert sich jemand über Kälte, und die Vorlauftemperatur wird erhöht, damit auch der letzte Raum warm wird.

Ursachen: warum Räume falsch temperiert sind

  1. Keine oder schlecht eingestellte Raumregelung. Thermostatventile ohne Voreinstellung oder Regler, die nie an die Nutzung angepasst wurden.
  2. Fehlender hydraulischer Abgleich. Wasser nimmt den Weg des geringsten Widerstands: Heizkörper nahe der Pumpe bekommen zu viel, entfernte zu wenig. Typische Folgen sind kalte Räume am Ende des Strangs und Strömungsgeräusche, wenn Pumpendruck oder Vorlauftemperatur erhöht werden [7].
  3. Zeitprogramme passen nicht zur Nutzung. Eine Ambulanz, die um 17 Uhr schließt, wird bis in die Nacht beheizt.
  4. Fenster und Heizung arbeiten gegeneinander. Ohne Fensterkontakt heizt der Regler gegen die offene Kippstellung an.

Was das GModG verlangt

RegelInhaltQuelle
Raumweise RegelungWassergeführte Heizungen: selbsttätig wirkende Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur§ 63 Abs. 1 GModG [1]
AusnahmenFußbodenheizungen in Räumen unter 6 m² Nutzfläche; Einzelöfen für feste oder flüssige Brennstoffe§ 63 Abs. 1 GModG [1]
GruppenregelungAußer in Wohngebäuden für Räume gleicher Art und Nutzung zulässig§ 63 Abs. 2 GModG [1]
NachrüstungFehlt die Einrichtung im Bestand, muss der Eigentümer sie nachrüsten§ 63 Abs. 3 GModG [1]
PflegeheimeGelten als Wohngebäude, also ohne Gruppenregelung§ 3 Abs. 1 Nr. 33 GModG [2]
GebäudeautomationNichtwohngebäude mit Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen über 70 kW bis Ende 2029§ 56 GModG [3]

Tabelle 1: Rechtsrahmen für die Raumregelung in Krankenhaus und Pflegeheim. Stand Oktober 2026.

Die europäische Gebäuderichtlinie geht in dieselbe Richtung: Neue Gebäude sollen, wo technisch und wirtschaftlich machbar, Einrichtungen zur getrennten Regelung der Temperatur in jedem Raum haben, bestehende Gebäude beim Austausch des Wärmeerzeugers; wo gerechtfertigt, genügt eine Regelung je Zone, und wo angebracht ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen [4].

Wo Beschäftigte arbeiten, gelten außerdem die Mindesttemperaturen der Arbeitsstättenregel ASR A3.5, etwa +20 °C bei leichter Arbeit im Sitzen und +19 °C bei leichter Arbeit im Stehen oder Gehen [8]. Eine Absenkung in genutzten Arbeitsräumen hat also eine Untergrenze.

Typische Fehler

  • Ventile tauschen, Hydraulik vergessen. Ohne Abgleich bleibt das Grundproblem: Manche Räume bekommen zu viel, andere zu wenig Wasser [7].
  • Ein Zeitprogramm für alle. Patientenzimmer und Ambulanz bekommen dasselbe Profil.
  • Gegen die Menschen regeln. Eine zentrale Absenkung im Patienten- oder Bewohnerzimmer, die niemand verstellen darf, wird umgangen: mit Heizlüftern, offenen Türen oder Beschwerden.
  • Nicht nachmessen. Ohne Raumdaten bleibt offen, ob die Räume nach der Umstellung im vereinbarten Bereich liegen.
  • Kritische Bereiche einbeziehen. In OP, Intensivstation oder Isolierbereichen hängen Temperatur und Luftführung an der Raumlufttechnik. Dort gehören Änderungen vor das Hygienefachpersonal.

Lösungen: vom Thermostatventil zur vernetzten Regelung

Drei Stufen der Einzelraumregelung: Thermostatventil regelt selbsttätig auf einen Sollwert; elektronischer Raumregler ergänzt Zeitprofil und Fensterkontakt; vernetzte Regelung mit Gebäudeleittechnik gibt Sollwerte zentral vor, wertet Belegung und Raumdaten aus Abbildung 1: Drei Stufen der Einzelraumregelung. Eigene Darstellung.

Stufe 1: Thermostatventil. Die einfachste Form der raumweisen Regelung. Es braucht voreinstellbare Ventile und einen hydraulischen Abgleich, damit es wirkt. In einer Langzeitstudie in neun polnischen Mehrfamilienhäusern lagen die gemessenen Einsparungen je nach Paket zwischen 7,1 und 23,3 %: Thermostatventile ohne Abgleich, Abgleich bei vorhandenen Ventilen oder beides zusammen [5]. Das ist kein Krankenhauswert, zeigt aber, dass das Gesamtpaket zählt.

Stufe 2: Elektronischer Raumregler. Er ergänzt Zeitprofile und Fensterkontakte. Für Räume mit festen Betriebszeiten, wie Ambulanzen, Therapieräume oder Verwaltung, ist das der wichtigste Hebel.

Stufe 3: Vernetzte Regelung. Über die Gebäudeleittechnik werden Sollwerte zentral vorgegeben, Belegungsdaten genutzt und Abweichungen gemeldet. Das passt zu den Funktionen, die § 56 GModG von der Gebäudeautomation großer Nichtwohngebäude verlangt [3].

Eine Auswertung internationaler Studien für die britische Regierung mahnt zur Vorsicht: Für Zonen- und Raumregelungen fand sie keine belastbaren Belege für Einsparungen, und programmierbare Thermostate sparten in der Praxis oft wenig, weil Nutzerinnen und Nutzer die Funktionen nicht verwendeten oder überstimmten [6]. Die Studien stammen überwiegend aus Wohngebäuden. Die Lehre für das Krankenhaus: Regler wirken nur mit passender Einstellung, verständlicher Bedienung und Kontrolle im Betrieb.

Heizungsoptimierung: die Reihenfolge

  1. Bestand erfassen: Heizkörper, Ventile, Stränge, Pumpen, vorhandene Regler.
  2. Hydraulischen Abgleich durchführen: Heizlast je Raum, Durchfluss, Voreinstellung der Ventile, Pumpe und Heizkurve [7].
  3. Raumtypen festlegen: Welche Räume bekommen welches Profil?
  4. Regelung einstellen und dokumentieren.
  5. Wirkung prüfen: Raumtemperaturen und Verbrauch vor und nach der Umstellung vergleichen.

Raster mit Raumtypen und passender Regelstrategie: Patientenzimmer mit Spielraum für Patienten und ohne zentrale Absenkung gegen ihren Wunsch; Ambulanz und Funktionsräume mit Zeitprofil nach Betriebszeiten; Büros mit Zeitprofil und Fensterkontakt; Flure gruppenweise; Bewohnerzimmer im Pflegeheim raumweise; OP und Intensiv nur mit Hygienefachpersonal Abbildung 2: Raumtypen und Regelstrategie. Eigene Darstellung auf Grundlage von [1][2][8].

Rechenbeispiel: Absenkung in einer Ambulanz

Rechenbeispiel (eigene Berechnung mit angenommenen Werten, keine Messdaten): Eine Ambulanz ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr belegt, also 55 von 168 Wochenstunden. Außerhalb dieser Zeit wird von 21 °C auf 18 °C abgesenkt. Angenommen wird eine mittlere Außentemperatur von 5 °C in der Heizperiode.

  • Ohne Absenkung: 16 K × 168 h = 2.688 Kelvinstunden je Woche.
  • Mit Absenkung: 16 K × 55 h + 13 K × 113 h = 2.349 Kelvinstunden.
  • Rechnerisch sinkt der Wärmebedarf dieser Räume um rund 12,6 %.

Balkendiagramm zum Rechenbeispiel: ohne Absenkung 2.688 Kelvinstunden je Woche, mit Absenkung außerhalb der Betriebszeiten 2.349 Kelvinstunden, rechnerisch rund 12,6 Prozent weniger Abbildung 3: Rechenbeispiel mit angenommenen Werten. Eigene Berechnung.

Annahmen und Grenzen: Wärmeverlust proportional zur Differenz zwischen innen und außen, keine Speichermasse, kein Aufheizen am Morgen, keine inneren Wärmequellen. In der Praxis ist die Wirkung kleiner, weil das Gebäude abends langsam auskühlt und morgens wieder aufgeheizt werden muss. Das Beispiel zeigt die Größenordnung, keine zugesagte Einsparung.

Wie Fact & Feeling dabei unterstützt

Fact & Feeling misst Temperatur, Feuchte, CO₂, Feinstaub, VOC, Licht und Schall Raum für Raum und führt über die Datenintegration Daten aus Gebäudeleittechnik und Zählern zusammen. Für die Einzelraumregelung heißt das: Sie sehen vor der Umstellung, welche Räume zu warm oder zu kalt sind, und danach, ob die Zeitprofile zur tatsächlichen Nutzung passen und die Räume im vereinbarten Bereich bleiben. Die Leistung Automation unterstützt beim Abstimmen der Regelung mit den Raumdaten. Unsere Raumsensoren messen die Umgebung, nicht Menschen.

Was Fact & Feeling nicht ist: kein Ersatz für Heizungsfachbetrieb, Planung oder hydraulischen Abgleich, kein Alarm- oder Sicherheitssystem und keine Rechtsberatung. Mehr zu Krankenhäusern und Kliniken und Pflegeheimen.

Risiken und Grenzen

  • Rechtsfragen: Ob und wie § 63 GModG für ein bestimmtes Gebäude greift, klären Sie mit Planung oder Rechtsberatung.
  • Fachbetrieb: Hydraulischer Abgleich, Ventile und Regler gehören in die Hände von Heizungsfachbetrieben.
  • Hygiene: In hygienekritischen Bereichen hängen Temperatur und Luftführung an der Raumlufttechnik; Änderungen nur mit dem Hygienefachpersonal.
  • Arbeitsschutz: Mindesttemperaturen der ASR A3.5 für Beschäftigte beachten [8].
  • Zahlen: Studienwerte stammen überwiegend aus Wohngebäuden; das Rechenbeispiel ist keine Zusage. Fact & Feeling sagt keine Einsparungen zu.

Kurz beantwortet: Einzelraumregelung im Krankenhaus

Ist eine Einzelraumregelung im Krankenhaus Pflicht?

Ja, für wassergeführte Heizungen verlangt § 63 GModG eine selbsttätige raumweise Regelung; im Bestand muss nachgerüstet werden. In Nichtwohngebäuden wie Krankenhäusern dürfen Räume gleicher Art und Nutzung gruppenweise geregelt werden [1].

Gilt die Gruppenregelung auch im Pflegeheim?

Nein. Pflegeheime gelten nach dem GModG als Wohngebäude, und für Wohngebäude ist die Gruppenregelung nicht vorgesehen [1][2].

Reichen neue Thermostatventile für eine Heizungsoptimierung?

Meist nicht. Ohne hydraulischen Abgleich bekommen manche Heizkörper zu viel und andere zu wenig Wasser [7]. Studien zeigen, dass die Wirkung vom Gesamtpaket abhängt [5].

Darf die Temperatur im Patientenzimmer nachts abgesenkt werden?

Das ist keine rein technische Frage. Patientinnen und Patienten haben unterschiedliche Bedürfnisse, und Pflegekräfte arbeiten im selben Raum. Eine Regelung sollte Spielraum lassen statt eine Temperatur durchzusetzen; für Beschäftigte gelten die Mindestwerte der ASR A3.5 [8].

Was ist der Unterschied zwischen Einzelraumregelung und Gebäudeautomation?

Die Einzelraumregelung regelt die Temperatur je Raum. Gebäudeautomation nach § 56 GModG verbindet Anlagen, überwacht sie und erkennt Effizienzverluste; eine vernetzte Raumregelung kann Teil davon sein [3].

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__63.html
  2. Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 3 Begriffsbestimmungen (Abs. 1 Nr. 23 Nichtwohngebäude, Nr. 33 Wohngebäude). https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__3.html
  3. Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 56 Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__56.html
  4. Europäische Union (2024): Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), Artikel 13 Absatz 3. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1275/oj
  5. Cholewa, T.; Siuta-Olcha, A.; Balaras, C. A. (2017): Actual energy savings from the use of thermostatic radiator valves in residential buildings – Long term field evaluation. Energy and Buildings 151, 487–493. https://pub.pollub.pl/publication/6577/
  6. Oliveira, S. et al. (University of the West of England, BSRIA) für das britische Department for Business, Energy and Industrial Strategy (2017): Heating Controls – International Evidence Base and Policy Experiences. https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/650840/heating-controls-international-evidence.pdf
  7. Verbraucherzentrale (Stand 10.11.2025): Hydraulischer Abgleich – So wird Ihre Heizung effizienter. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/hydraulischer-abgleich-so-wird-ihre-heizung-effizienter-30110
  8. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur (Ausgabe 2010, zuletzt geändert GMBl 2022). https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A3-5
  9. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2023): Verteilung der Energiekostenunterstützung für Krankenhäuser, WD 5 - 3000 - 059/23. https://www.bundestag.de/resource/blob/958254/WD-5-059-23-pdf.pdf