Lüftung im Krankenhaus: Energie sparen, wo es hygienisch passt

Energie und Kosten · · Lesezeit etwa 16 Minuten

Lüftung im Krankenhaus: Energie sparen mit Betriebszeiten, Absenkung und CO₂-Steuerung – nur außerhalb hygienekritischer Bereiche oder mit dem Hygieneteam.

Allgemeine Information, kein Rechtsrat (Stand: Oktober 2026). Hygienische Vorgaben für Ihre Räume legen Ihr Hygienefachpersonal und die einschlägigen Normen fest, nicht dieser Artikel.

Bei der Lüftung im Krankenhaus Energie sparen, ohne die Hygiene anzutasten: Das klingt nach einem Widerspruch, ist aber in vielen Häusern eine Frage der Ordnung. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) laufen oft mit festen Zeitprogrammen, die einmal bei der Inbetriebnahme eingestellt und danach selten wieder geprüft wurden. Die Ambulanz ist um 17 Uhr leer, die Lüftung läuft bis 22 Uhr. Der Therapieraum ist am Wochenende geschlossen, die Anlage merkt davon nichts. Dieser Artikel zeigt, wo eine bedarfsgerechte Steuerung von Lüftung und Heizung möglich ist, wo die Grenze verläuft und wer sie zieht. Er richtet sich an technische Leitungen, Haustechnik und Energiemanagement in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie an die Partner, die sie beraten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenhäuser brauchen je Bett und Jahr viel Energie; genannt werden etwa 6.000 bis 10.000 kWh Strom und 25.000 bis 29.000 kWh Wärme [1]. Im OP-Saal entfallen nach einem Bulletin des NHS England rund 90 Prozent des Energieverbrauchs auf Heizung, Lüftung und Klimatisierung [2].
  • Der größte Hebel liegt meist nicht in neuer Technik, sondern in Betriebszeiten und Sollwerten, die zur tatsächlichen Nutzung passen: Ambulanzen, Verwaltung, Therapie- und Gemeinschaftsräume.
  • Hygienekritische Räume wie OP, Intensivstation und Isolierzimmer folgen DIN 1946-4 und dem Hygieneplan [3]. Jede Absenkung dort ist eine Entscheidung des Hygieneteams und der Technik, nie eine Einstellung „nebenbei“.
  • Bewährt hat sich ein schrittweises Vorgehen: erst messen, dann Empfehlungen prüfen, dann Bereich für Bereich automatisieren – mit Grenzen, die die Einrichtung festlegt.

Warum die Lüftung im Krankenhaus so viel Energie braucht

Ein Krankenhaus läuft an 365 Tagen rund um die Uhr. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages nennen für Krankenhäuser einen Verbrauch von rund 6.000 bis 10.000 kWh Strom und 25.000 bis 29.000 kWh Wärme je Bett und Jahr. Strom macht danach etwa die Hälfte der Energiekosten aus [1]. Zum Vergleich: Allein ein Magnetresonanztomograf kann nach derselben Ausarbeitung rund 130.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen [1].

Für die Lüftung gibt es in Deutschland wenige veröffentlichte Zahlen je Raumtyp. Aufschlussreich ist ein Blick nach England. Das NHS Estates Technical Bulletin 2026/1 (NETB 2026/1, herausgegeben am 20. Juli 2026) beschreibt den Operationssaal als drei- bis sechsmal so energieintensiv wie andere Teile des Krankenhauses; Heizung, Lüftung und Klimatisierung machen danach rund 90 Prozent des Energieverbrauchs eines OP-Saals aus [2]. Für die Steuerung der OP-Lüftung außerhalb der Nutzungszeiten nennt das Bulletin, gestützt auf Modelldaten (Eames et al. 2025), Einsparungen von 132 bis 286 MWh je OP-Saal und Jahr [2]. Das sind modellierte Werte aus dem englischen Gesundheitssystem, keine Zusage für ein deutsches Haus. Sie zeigen aber die Größenordnung.

Warum ist Luft so teuer? Eine RLT-Anlage bewegt große Luftmengen mit Ventilatoren, filtert sie, heizt sie im Winter auf, kühlt und entfeuchtet sie im Sommer und befeuchtet sie teilweise. Jede dieser Stufen kostet Energie, und zwar in jeder Stunde, in der die Anlage läuft. Läuft sie in leeren Räumen mit voller Leistung, entsteht Verbrauch ohne Nutzen.

Lüftung im Krankenhaus: Energie sparen beginnt mit der Nutzung

Die wichtigste Frage ist nicht technisch, sondern organisatorisch: Wann wird ein Raum genutzt, und welche Bedingungen braucht er in dieser Zeit? Erst danach folgt die Frage, wie die Anlage das abbilden kann.

Die englische Richtlinie HTM 03-01 Teil B formuliert eine klare Reihenfolge, die sich auch für deutsche Häuser als Denkmodell eignet. Am sparsamsten ist es, eine Anlage abzuschalten, wenn sie nicht gebraucht wird. Muss ein Grundzustand gehalten werden, ist die Absenkung auf das dafür nötige Minimum die nächstbeste Wahl. Volle Leistung soll nur laufen, wenn der Raum im Nutzungszustand ist [5]. Ausdrücklich problematisch nennt die Richtlinie den Betrieb mit voller Leistung „für den Fall, dass“ der Raum gebraucht wird [5].

In deutschen Krankenhäusern gilt für die Planung und den Betrieb von RLT-Anlagen in Räumen des Gesundheitswesens DIN 1946-4:2018-09, ergänzt durch die Änderung A1:2025-11 [3]. Für alle RLT-Anlagen beschreibt VDI 6022 Blatt 1 Hygieneanforderungen an Planung, Bau und Betrieb [11]. Wer an Betriebszeiten und Luftmengen etwas ändert, bewegt sich also immer in einem Rahmen aus Norm, Hygieneplan und Herstellerangaben.

Wo eine bedarfsgerechte Lüftung im Krankenhaus passt und wo nicht

Die erste Trennlinie verläuft zwischen hygienekritischen Räumen und Räumen mit allgemeiner Nutzung. Die Tabelle ordnet typische Bereiche ein. Sie ersetzt keine Bewertung durch Ihr Hygienefachpersonal, sondern zeigt, wo eine Diskussion über Betriebszeiten üblicherweise beginnt.

BereichTypische SituationWer über Absenkung entscheidetAnsatz
OP-Säle (Raumklasse Ia und Ib nach DIN 1946-4)Programm tagsüber, Notfälle nachtsHygieneteam, Technik und OP-Leitung gemeinsam, nach Leitlinie und Qualifizierung [3][4]Nur nach dokumentierter Freigabe; Freispülzeiten und Druckhaltung beachten
Intensivstation, IsolierzimmerDauerbelegung, besondere DruckverhältnisseHygieneteam und TechnikIn der Regel keine Absenkung; Fokus auf Überwachung
Ambulanz, FunktionsdiagnostikSprechzeiten werktagsTechnik, mit Hygiene abgestimmt (Eingriffsräume beachten)Betriebszeiten an Sprechzeiten koppeln
Verwaltung, Besprechung, SchulungBürozeitenTechnikZeitprogramm, Präsenz- oder CO₂-Steuerung
Therapieräume in Reha-KlinikenGruppen nach TherapieplanTechnik, mit Therapie abgestimmtLüftung nach Belegung, CO₂ als Hinweis
Speise- und Gemeinschaftsräume in PflegeheimenSpitzen zu MahlzeitenTechnik und HausleitungBedarfsgerecht nach Belegung

Tabelle 1: Typische Bereiche und Zuständigkeiten. Eigene Einordnung auf Grundlage von [3][4][5]; die verbindliche Zuordnung trifft das Hygienefachpersonal Ihrer Einrichtung.

Drei Zonen eines Krankenhauses: hygienekritische Räume mit Entscheidung durch Hygieneteam und Technik, Bereiche mit Sprechzeiten und Räume mit allgemeiner Nutzung, in denen bedarfsgerecht gesteuert werden kann Abbildung 1: Drei Zonen, drei Arten zu entscheiden. Eigene Darstellung auf Grundlage von DIN 1946-4, DGKH-Leitlinie und HTM 03-01. Quelle: [3][4][5].

Ursachen: warum Anlagen auf Verdacht durchlaufen

Wenn RLT-Anlagen länger laufen als nötig, hat das selten nur einen Grund. In Begehungen und Gesprächen mit Haustechnik zeigen sich immer wieder dieselben Muster.

Zeitprogramme aus der Inbetriebnahme. Bei der Übergabe eines Gebäudes werden Zeitprogramme eingestellt, oft großzügig, damit niemand friert oder sich über schlechte Luft beschwert. Danach ändert sich die Nutzung: Eine Ambulanz zieht um, ein Stationszimmer wird zum Büro, ein Therapieraum wird nur noch vormittags genutzt. Das Zeitprogramm bleibt.

Ein Gerät für viele Räume. Viele Anlagen versorgen ganze Gebäudeteile. Wenn ein einziger Raum im Versorgungsbereich abends genutzt wird, läuft die Anlage für alle. Hier entscheidet die Zonierung, ob eine Absenkung überhaupt möglich ist.

Fehlende Rückmeldung aus dem Raum. Die Gebäudeleittechnik (GLT) kennt Zuluft- und Ablufttemperaturen, Druck und Ventilatorstatus. Sie weiß aber oft nicht, ob im Raum jemand ist, wie hoch die CO₂-Konzentration ist oder ob es zu warm wird. Ohne diese Information bleibt nur das sichere Dauerprogramm.

Unklare Zuständigkeit. Eine Änderung an der Lüftung berührt Technik, Hygiene, Pflege und manchmal den Arbeitsschutz. Wenn niemand die Entscheidung vorbereitet, bleibt alles, wie es ist. Das ist verständlich, denn das Risiko einer falschen Änderung wiegt schwerer als die Energierechnung.

Lüftung Nachtabsenkung im Krankenhaus: was für OP-Bereiche gilt

Der OP-Bereich ist der Ort mit dem größten Verbrauch je Raum und zugleich mit den strengsten Anforderungen. Ob und wie dort abgesenkt oder abgeschaltet wird, entscheiden Hygiene und Technik gemeinsam, auf Grundlage der Norm und der Qualifizierung jedes einzelnen Saals.

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) behandelt das Thema in ihrer Leitlinie für RLT-Anlagen in OP-Bereichen und Eingriffsräumen (DGKH-LL-RLTA-2023, Teil 1). Dort heißt es: „Gemäß DIN 1946-4: 2018 ist auch für OP-Räume eine vollständige Anlagen-Abschaltung aus hygienischer Sicht möglich.“ [4] Die Leitlinie nennt dafür Bedingungen: Nach Betriebsende und Schließen aller OP-Türen sei eine Nachlaufzeit von ca. 30 Minuten ausreichend; ein rechtzeitiges Wiederanfahren muss sichergestellt sein, etwa durch Kopplung an das Einschalten des Lichts; die Freispülzeit wird für jeden OP anhand der Ergebnisse der Qualifizierungsmessungen ermittelt [4]. Erfahrungsgemäß sind nach der Leitlinie 15 bis 30 Minuten zu veranschlagen, und die Freispülzeit muss bereits abgelaufen sein, wenn die Instrumententische gerichtet werden [4]. Für Räume der Klasse Ia ist zusätzlich die Zeit zu berücksichtigen, bis wieder ein definierter Schutzbereich besteht [4]. Aus organisatorischen, technischen und klimatischen Gründen kann es nach der Leitlinie sinnvoll sein, einzelne OP-Räume dauerhaft in Betrieb zu halten, damit sie als Notfallräume zur Verfügung stehen [4].

Die Leitlinie hält außerdem fest: „Die gesamte OP-Abteilung muss im Überdruck zu den angrenzenden, durch Türen verbundenen Bereichen stehen.“ [4] Eine Absenkung, die diese Druckverhältnisse stört, ist keine Energiesparmaßnahme, sondern ein Fehler.

Auch international ist das Thema angekommen. Der US-amerikanische Standard ANSI/ASHRAE/ASHE 170-2021 zur Lüftung von Gesundheitseinrichtungen weist in seinen Tabellen aus, für welche Räume eine Reduzierung im unbesetzten Zustand vorgesehen ist [12]. In England empfiehlt das erwähnte Bulletin für Notfall-OPs eigene Lösungen und rät von einfachen Zeitprogrammen dort ab [2].

Für Sie heißt das: Eine OP-Absenkung ist ein Projekt mit Hygiene, OP-Management und Technik, mit Prüfung jedes Saals und dokumentierter Freigabe. Messdaten können die Diskussion versachlichen, zum Beispiel, wann Säle tatsächlich belegt sind. Die hygienische Bewertung können sie nicht ersetzen.

RLT-Anlage im Krankenhaus: Betriebszeiten außerhalb des OP

Außerhalb der hygienekritischen Bereiche ist die Lage meist einfacher. Hier geht es vor allem um Betriebszeiten und Sollwerte.

Betriebszeiten der Lüftung in der Ambulanz

Ambulanzen, Funktionsdiagnostik und Sprechstunden haben feste Zeiten. Die Lüftung kann diesen Zeiten folgen, mit einem Vorlauf am Morgen und einem Nachlauf am Abend. Wichtig ist, ob im Versorgungsbereich Eingriffsräume liegen: Für sie verweist die DGKH-Leitlinie bei mechanischer Lüftung auf die Anforderungen der DIN 1946-4 für Raumklasse II, einschließlich der Filterstufen [4]. Ob und wie ein Eingriffsraum außerhalb der Nutzungszeit abgesenkt werden darf, klärt das Hygienefachpersonal.

Therapieräume in der Reha

In Reha-Kliniken folgt der Tag einem Therapieplan. Gruppenräume, Bewegungsbäder und Trainingsflächen sind zu bestimmten Zeiten voll und sonst leer. Eine Lüftung, die nach Belegung oder CO₂-Konzentration geregelt wird, kann diesem Rhythmus folgen. An Wochenenden und An- und Abreisetagen ändert sich der Bedarf noch einmal.

Verwaltung, Schulung, Besprechung

Diese Räume unterscheiden sich kaum von Büros. Zeitprogramme nach Kernarbeitszeit, Präsenzmelder und CO₂-geführte Lüftung sind hier gängige Technik.

Nachtabsenkung auf Station?

Auf bettenführenden Stationen schlafen Patientinnen und Patienten. Eine Nachtabsenkung der Lüftung ist dort ein Eingriff in einen bewohnten Raum. Sie kommt, wenn überhaupt, nur nach Abstimmung mit Hygiene und Pflege in Frage, und sie sollte mit Messwerten im Raum begleitet werden, damit Temperatur, Feuchte und CO₂ im vereinbarten Bereich bleiben.

Bedarfsgerechte Lüftung im Krankenhaus: Steuerung nach CO₂

Wo viele Menschen zu wechselnden Zeiten im Raum sind, ist eine bedarfsgeführte Lüftung (Demand Controlled Ventilation, DCV) eine naheliegende Lösung. Die Anlage regelt die Luftmenge nach einem Messwert im Raum, häufig nach CO₂.

Was Studien zur bedarfsgeführten Lüftung zeigen

Für Krankenhäuser gibt es wenige veröffentlichte Feldstudien. Eine belgische Untersuchung in zwei Klassenräumen und drei Großraumbüros liefert aber Anhaltspunkte für Wartebereiche, Schulungs- und Therapieräume, weil die Nutzung dort ähnlich schwankt. Im Vergleich zu einem Betrieb mit konstanter Luftmenge sank der Ventilatorstrom um 25 bis 55 Prozent und die Lüftungswärmeverluste um 25 bis 32 Prozent; die gemessene Raumluftqualität blieb in allen Fällen gut [7]. Die Autorinnen und Autoren halten fest, dass sich DCV besonders in Räumen mit hoher und wechselnder Belegung lohnt und dass eine sorgfältige Inbetriebnahme nötig ist, um diese Werte zu erreichen und zu halten [7]. Die Studie umfasste wenige Räume und Messzeiträume von mindestens zwei Wochen im Herbst und Winter; für Krankenhausräume sind die Zahlen ein Anhaltspunkt, kein Erwartungswert.

Lüftungssteuerung nach CO₂ im Krankenhaus: welcher Zielwert?

CO₂ dient in der Praxis als gut messbarer Hinweis darauf, wie viel verbrauchte Luft im Raum ist. Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte beim Umweltbundesamt bewertet Werte unter 1.000 ppm als hygienisch unbedenklich, 1.000 bis 2.000 ppm als hygienisch auffällig und über 2.000 ppm als hygienisch inakzeptabel [6]. Für eine CO₂-geführte Lüftung in Wartebereichen und Therapieräumen ist das ein üblicher Bezugsrahmen. Für hygienekritische Räume ist CO₂ kein Steuerkriterium; dort gelten die Luftmengen und Druckverhältnisse der Norm [3].

Heizung im Krankenhaus optimieren: Einzelraumregelung

Lüftung und Heizung hängen zusammen. Wer die Lüftung absenkt, verändert auch die Wärmebilanz des Raums. Deshalb gehört die Heizung in jedes Konzept.

Einzelraumregelung in Krankenhaus und Pflegeheim

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) verlangt bei wassergeführten Heizungen eine selbsttätig wirkende Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur; in Bestandsgebäuden ohne eine solche Einrichtung muss der Eigentümer sie nachrüsten; Ausnahmen gelten etwa für Fußbodenheizungen in Räumen unter sechs Quadratmetern Nutzfläche [8]. Außer in Wohngebäuden dürfen Räume gleicher Art und Nutzung gruppenweise geregelt werden [8]. Pflegeheime zählen nach dem GModG ausdrücklich zu den Wohngebäuden [13]; für sie gilt diese Gruppenregel also nicht.

Thermostatventile sind die einfachste Form der Einzelraumregelung. Eine polnische Langzeitstudie in neun Mehrfamilienhäusern ermittelte Einsparungen von 7,1 bis 23,3 Prozent, je nachdem, ob Thermostatventile ohne hydraulischen Abgleich eingebaut, bei vorhandenen Ventilen ein Abgleich nachgeholt oder beides zusammen umgesetzt wurde [10]. Auch das ist kein Krankenhauswert, zeigt aber, dass die Wirkung stark vom Gesamtpaket abhängt.

Raumtemperatur im Patientenzimmer automatisch regeln

Eine elektronische Einzelraumregelung kann mehr als ein Thermostatventil: Sie kann Zeitprofile fahren, Fensteröffnung erkennen und, wenn sie an die GLT angebunden ist, Sollwerte zentral vorgeben. Im Patientenzimmer bleibt die Frage, wer den Sollwert bestimmt. Patientinnen und Patienten haben unterschiedliche Bedürfnisse, und Pflegekräfte arbeiten im selben Raum. Eine automatische Regelung sollte deshalb Spielräume lassen, statt eine Temperatur durchzusetzen.

Heizungsoptimierung im Pflegeheim

Im Pflegeheim ist das Zimmer das Zuhause der Bewohnerinnen und Bewohner. Viele von ihnen verbringen den größten Teil des Tages dort. Energiesparen heißt hier vor allem: nicht gegen offene Fenster heizen, Gemeinschaftsräume nach Belegung temperieren und Anlagen sauber einstellen, ohne die Zimmer kühler zu machen. Eine Absenkung in Bewohnerzimmern ist keine gute Idee, wenn sie gegen den Wunsch der Menschen geht, die dort leben.

Typische Fehler bei Lüftung und Heizung im Krankenhaus

  • Absenkung ohne Hygiene. Eine Änderung am Zeitprogramm einer Anlage, die auch Eingriffs- oder Isolierräume versorgt, ohne das Hygienefachpersonal einzubeziehen.
  • Absenkung ohne Messung. Das Zeitprogramm wird verkürzt, aber niemand prüft, ob die Räume danach im vereinbarten Bereich bleiben. Beschwerden kommen dann über die Station, nicht über Daten.
  • Druckverhältnisse vergessen. Wenn Zu- und Abluft nicht gemeinsam abgesenkt werden, kann sich die Strömungsrichtung zwischen Räumen ändern.
  • Zonierung ignoriert. Eine Anlage versorgt einen Bereich mit gemischter Nutzung. Die Absenkung trifft auch Räume, die nachts gebraucht werden.
  • Kein Weg zurück. Es fehlt eine einfache Möglichkeit, die Anlage bei Bedarf sofort in den Nutzungsbetrieb zu bringen, etwa für einen Notfall oder eine Spätsprechstunde.
  • Einsparung nicht nachgewiesen. Ohne Vorher-nachher-Messung bleibt unklar, ob die Maßnahme gewirkt hat, und sie wird beim nächsten Problem rückgängig gemacht.

Rechenbeispiel: Betriebszeiten einer Ambulanzlüftung

Rechenbeispiel (eigene Berechnung, fiktive Annahmen): Eine RLT-Anlage versorgt eine Ambulanz ohne Eingriffsräume. Sie läuft heute rund um die Uhr, also 168 Stunden pro Woche. Die Ambulanz ist werktags von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Mit einer Stunde Vorlauf und einer Stunde Nachlauf braucht sie die Lüftung 12 Stunden an 5 Tagen, also 60 Stunden pro Woche. Damit liegen 108 Stunden pro Woche außerhalb des Bedarfs. Angenommen, die Ventilatoren nehmen zusammen 10 kW elektrische Leistung auf. Dann entfallen auf diese Stunden 108 × 10 = 1.080 kWh Strom pro Woche, über ein Jahr rund 56.000 kWh, noch ohne die Energie für Heizen und Kühlen der Luft.

Annahmen: konstante Leistung, keine Absenkstufe, keine Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten, keine hygienischen Vorgaben für einen Grundbetrieb. In der Praxis kommen Notfallnutzungen, Reinigungszeiten und hygienische Anforderungen hinzu. Das Beispiel zeigt nur, warum sich der Blick auf Betriebszeiten lohnt; es ist keine Einsparzusage.

Schritt für Schritt: von der Empfehlung zur Automation

Eine Lüftung, die selbstständig nach Bedarf regelt, ist das Ziel. Der Weg dorthin führt am besten über Zwischenschritte, bei denen Ihr Team jede Entscheidung nachvollziehen kann.

  1. Bestand aufnehmen. Welche Anlagen versorgen welche Räume? Welche Zeitprogramme und Sollwerte sind eingestellt? Welche Räume sind hygienekritisch?
  2. Nutzung messen. Raumdaten wie CO₂, Temperatur und Feuchte zeigen über einige Wochen, wann Räume tatsächlich genutzt werden und wie sie sich verhalten.
  3. Grenzen festlegen. Technik und Hygiene legen gemeinsam fest, welche Räume ausgenommen bleiben, welche Zielwerte gelten und welche Mindestbetriebszeiten nötig sind.
  4. Empfehlungen prüfen. Ein System schlägt neue Betriebszeiten oder Sollwerte vor. Ihr Team prüft sie und setzt sie selbst um.
  5. Bereich für Bereich automatisieren. Was sich bewährt hat, wird freigegeben. Hygienekritische Bereiche bleiben bei Empfehlungen oder ganz außen vor.
  6. Wirkung nachweisen. Vorher-nachher-Vergleiche zeigen, ob Verbrauch und Raumbedingungen sich wie erwartet entwickelt haben.

Stufenplan in sechs Schritten von Bestand aufnehmen über Nutzung messen, Grenzen festlegen, Empfehlungen prüfen und schrittweise automatisieren bis zum Nachweis der Wirkung; hygienekritische Räume bleiben ausgenommen Abbildung 2: Von der Empfehlung zur Automation – Freigabe Schritt für Schritt. Eigene Darstellung. Quelle: [3][4][5].

Gesetzlicher Rahmen für Gebäudeautomation

Für Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen von mehr als 70 kW Nennleistung verlangt § 56 GModG bis zum 31. Dezember 2029 ein System zur Gebäudeautomatisierung, sofern das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist [9]. Das System muss unter anderem Verbräuche überwachen und analysieren, Effizienzverluste erkennen, den Betreiber über Verbesserungsmöglichkeiten informieren und die Raumklimaqualität überwachen [9]. Krankenhäuser, Reha- und psychiatrische Kliniken sind Nichtwohngebäude. Pflegeheime gelten nach § 3 Abs. 1 Nr. 33 GModG als Wohngebäude [13]; § 56 gilt für sie nicht. Eine bedarfsgerechte Lüftung ist also nicht nur eine Energiefrage, sondern passt zu den Funktionen, die das Gesetz von der Gebäudeautomation erwartet.

Wie Fact & Feeling dabei unterstützt

Fact & Feeling misst Raumbedingungen: CO₂, Feinstaub, flüchtige organische Verbindungen (VOC), Temperatur, Feuchte, Licht und Schall. Die Geräte werden per WLAN angebunden; die KI-Plattform zeigt die Räume im Grundriss mit Live-Werten, Verläufen, Auffälligkeiten und Hinweisen. Wo eine Gebäudeleittechnik vorhanden ist, werden ihre Daten über die Datenintegration eingebunden, sodass Raumwerte und Anlagenzustand nebeneinander stehen.

Für das Thema dieses Artikels heißt das konkret:

  • Messen, bevor entschieden wird. In einer Messphase im Rahmen von Audit und Analyse wird sichtbar, wann Ambulanzen, Therapie- und Gemeinschaftsräume tatsächlich genutzt werden und wie sich CO₂ und Temperatur dabei entwickeln. Das ist die Grundlage für eine bedarfsgerechte Lüftung im Krankenhaus.
  • Empfehlungen statt Eingriff. Die Automation beginnt mit Vorschlägen: Die KI zeigt, welche Betriebszeit oder welcher Sollwert zur Nutzung passen würde. Ihr Team entscheidet.
  • Steuerung in Ihren Grenzen. Wo Lüftung oder Heizung angebunden sind und Sie es freigeben, regelt die KI innerhalb der Werte und Räume, die Sie festlegen. Sensible Bereiche bleiben bei Empfehlungen oder werden ganz ausgenommen.
  • Wirkung sichtbar machen. Jede Änderung wird gemessen, sodass Verbrauch und Raumbedingungen vorher und nachher vergleichbar sind.

Für Krankenhäuser und Kliniken zeigt die Plattform, wo die RLT-Anlage im Krankenhaus Betriebszeiten fährt, die nicht zur Nutzung passen. In Reha-Kliniken geht es um die Lüftung der Therapieräume nach Therapieplan, in Pflegeheimen um eine Heizungsoptimierung, die den Komfort der Bewohnerinnen und Bewohner nicht berührt. Für Praxen und Ambulanzen beschreibt die Seite Arztpraxen und MVZ, wie Heizung, Lüftung und Licht Sprechzeiten folgen können. Wie die Geräte für die Lüftungssteuerung nach CO₂ arbeiten, steht unter Plattform und Geräte.

Was Fact & Feeling nicht tut: Es bewertet keine Hygiene, gibt keine hygienische Freigabe und ersetzt weder das Hygienefachpersonal noch die Qualifizierung von OP-Lüftungen. Es misst keine Personen und keine Patientinnen und Patienten. Es ist kein sicherheitsrelevantes Alarmsystem und ersetzt nicht die Wartung durch Hersteller oder Fachfirmen. Einsparungen versprechen wir nicht; sie hängen von Ihrem Gebäude, Ihren Anlagen und Ihren Entscheidungen ab.

Grenzen und Risiken

  • Hygiene geht vor. Jede Änderung an Lüftungen, die hygienekritische Räume oder Eingriffsräume versorgen, gehört vor das Hygienefachpersonal. Grundlage sind DIN 1946-4, der Hygieneplan und gegebenenfalls Empfehlungen der KRINKO und der Fachgesellschaften.
  • Qualifizierung beachten. Für OP-Säle gelten Freispülzeiten und Schutzgrade aus der Qualifizierung. Eine Absenkung muss dazu passen und gegebenenfalls neu geprüft werden.
  • Planung einbeziehen. Bei Änderungen an Zonierung, Volumenstromreglern oder Regelstrategie sollten Fachplanerinnen und Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) beteiligt sein.
  • Arbeitsschutz und Pflege. Beschäftigte arbeiten in denselben Räumen. Betriebsrat, Arbeitsschutz und Pflegeleitung sollten bei größeren Änderungen eingebunden werden.
  • Recht und Förderung. Ob § 56 GModG für Ihr Gebäude gilt oder ob Fördermittel in Frage kommen, klären Sie mit Energieberatung, Rechtsberatung und den zuständigen Stellen.
  • Gesundheit. Wenn Patientinnen, Patienten, Bewohnerinnen, Bewohner oder Beschäftigte über Beschwerden klagen, die sie mit dem Raumklima in Verbindung bringen, gehört das zu einer Ärztin oder einem Arzt. Raumdaten liefern Kontext, keine Diagnose.

Häufige Fragen

Wie kann man bei der Lüftung im Krankenhaus Energie sparen?

Am wirksamsten ist es meist, Betriebszeiten und Luftmengen an die tatsächliche Nutzung anzupassen: Ambulanzen nach Sprechzeiten, Verwaltung nach Bürozeiten, Therapie- und Gemeinschaftsräume nach Belegung. Hygienekritische Räume sind davon ausgenommen oder werden nur nach Freigabe durch Hygiene und Technik abgesenkt.

Ist eine Nachtabsenkung der Lüftung im OP erlaubt?

Nach der DGKH-Leitlinie (DGKH-LL-RLTA-2023) ist gemäß DIN 1946-4:2018 auch für OP-Räume eine vollständige Anlagen-Abschaltung aus hygienischer Sicht möglich; sie nennt Bedingungen zu Nachlauf, rechtzeitigem Wiederanfahren und Freispülzeit [4]. Ob das für Ihre Säle gilt, entscheiden Hygiene, OP-Leitung und Technik gemeinsam.

Was ist eine bedarfsgerechte Lüftung im Krankenhaus?

Eine Lüftung, deren Luftmenge sich nach dem Bedarf im Raum richtet, etwa nach Belegung, Zeitplan oder CO₂-Konzentration. Sie eignet sich vor allem für Räume mit wechselnder Belegung wie Wartebereiche, Schulungs- und Therapieräume.

Welche Betriebszeiten sind für die Lüftung einer Ambulanz sinnvoll?

Die Öffnungszeiten plus Vor- und Nachlauf sind ein guter Ausgangspunkt. Liegen Eingriffsräume im Versorgungsbereich, legt das Hygienefachpersonal fest, ob und wie außerhalb der Öffnungszeiten abgesenkt werden darf.

Welcher CO₂-Wert ist ein sinnvoller Zielwert für die Lüftungssteuerung?

Häufig dient die Bewertung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte als Bezugsrahmen: unter 1.000 ppm hygienisch unbedenklich, 1.000 bis 2.000 ppm hygienisch auffällig [6]. In hygienekritischen Räumen ist CO₂ kein Steuerkriterium.

Ist Einzelraumregelung im Pflegeheim Pflicht?

Das GModG verlangt bei wassergeführten Heizungen eine raumweise Regelung und eine Nachrüstung im Bestand [8]. Ob Ihre Anlage betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, klären Sie am besten mit einer Energieberatung.

Gilt § 56 GModG auch für Pflegeheime?

Nein. Pflegeheime zählen nach dem GModG zu den Wohngebäuden [13]. § 56 gilt für Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser und Kliniken [9].

Kann KI die Lüftung im Krankenhaus selbst steuern?

Ja, wenn die Anlagen angebunden sind und die Einrichtung es freigibt. Sinnvoll ist ein Start mit Empfehlungen und eine schrittweise Freigabe. Hygienekritische Bereiche bleiben dabei bei Empfehlungen oder werden ausgenommen.

Quellen

  1. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2023): Verteilung der Energiekostenunterstützung für Krankenhäuser, WD 5 - 3000 - 059/23. https://www.bundestag.de/resource/blob/958254/WD-5-059-23-pdf.pdf
  2. NHS England (2026): NHS Estates Technical Bulletin (NETB) No. 2026/1 – Generating energy efficiency savings through controlling theatre ventilation. https://www.england.nhs.uk/wp-content/uploads/2026/07/PRN02301-netb-2026-1-energy-savings-in-theatres-v1.1.pdf
  3. DIN Media (2018): DIN 1946-4:2018-09 Raumlufttechnik – Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens (geändert durch DIN 1946-4/A1:2025-11). https://www.dinmedia.de/de/norm/din-1946-4/294438653
  4. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (2023): Krankenhaushygienische Leitlinie für die Planung, Ausführung und Überwachung von Raumlufttechnischen Anlagen für OP-Bereiche und Eingriffsräume, Teil 1 (DGKH-LL-RLTA-2023). https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/DGKH-LL-RLTA_230828.pdf
  5. NHS England (2021): Health Technical Memorandum 03-01 – Specialised ventilation for healthcare premises, Part B. https://www.england.nhs.uk/wp-content/uploads/2021/05/HTM0301-PartB-accessible-F6.pdf
  6. Umweltbundesamt, Ausschuss für Innenraumrichtwerte (2008, Seite Stand 2022): Hygienische Leitwerte für die Innenraumluft – Kohlendioxid. https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/4031/bilder/dateien/hygienische_leitwerte_0.pdf
  7. Merema, B. et al. (2018): Demand controlled ventilation (DCV) in school and office buildings: Lessons learnt from case studies. Energy and Buildings 172, 349–360. https://researchportal.be/en/node/4366467
  8. Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__63.html
  9. Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 56 Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__56.html
  10. Cholewa, T.; Siuta-Olcha, A.; Balaras, C. A. (2017): Actual energy savings from the use of thermostatic radiator valves in residential buildings – Long term field evaluation. Energy and Buildings 151, 487–493. https://pub.pollub.pl/publication/6577/
  11. DIN Media (2018): VDI 6022 Blatt 1:2018-01 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln). https://www.dinmedia.de/de/technische-regel/vdi-6022-blatt-1/279023701
  12. ASHE (2021): ANSI/ASHRAE/ASHE Standard 170-2021, Ventilation of Health Care Facilities (inzwischen Ausgabe 2025). https://www.ashe.org/standard170
  13. Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 3 Begriffsbestimmungen (Abs. 1 Nr. 23 Nichtwohngebäude, Nr. 33 Wohngebäude). https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__3.html