Gebäudeleittechnik im Krankenhaus: aus GLT-Daten einen Überblick machen

Technik und Betrieb · · Lesezeit etwa 13 Minuten

Gebäudeleittechnik im Krankenhaus: wie GLT-, Zähler- und Raumdaten mehrerer Systeme und Standorte zu einem Überblick werden – Schnittstellen, Kennzahlen.

Allgemeine Information, kein Rechtsrat (Stand: Oktober 2026).

Die Gebäudeleittechnik im Krankenhaus sammelt jeden Tag Tausende Werte: Temperaturen, Ventilstellungen, Laufzeiten, Störmeldungen. Dazu kommen Energiezähler, einzelne Sensoren, Wartungsdaten im CAFM-System und Tabellen, die jemand in der Technik pflegt. Genutzt wird davon oft nur ein kleiner Teil, meist dann, wenn eine Anlage gestört ist. In Klinikverbünden kommt hinzu, dass jedes Haus andere Systeme und Bezeichnungen hat. Dieser Artikel zeigt, warum GLT-Daten selten einen Überblick ergeben, welche Pflichten den Zugang zu diesen Daten wichtiger machen, wie sich Gebäudedaten aus mehreren Systemen und Standorten zusammenführen lassen und wo die Grenzen liegen. Vorhandene Systeme bleiben dabei, was sie sind: die Grundlage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Krankenhäuser haben Gebäudeleittechnik (GLT) und Zähler, aber die Daten liegen getrennt nach System, Gewerk und Standort und werden selten Raum für Raum ausgewertet.
  • § 56 GModG verlangt für Nichtwohngebäude über 70 kW bis Ende 2029 ein System, das Energie kontinuierlich überwacht, Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle bereitstellt und die Raumklimaqualität überwacht, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar [1].
  • Offene Protokolle wie BACnet und Modbus, Exporte und Programmierschnittstellen machen eine Zusammenführung möglich, ohne bestehende Systeme zu ersetzen [10][11][12].
  • Ein Überblick entsteht erst, wenn jeder Messwert einem Raum, einem Bereich und einem Standort zugeordnet ist. Erst dann lassen sich Kennzahlen und Standorte vergleichen.

Gebäudeleittechnik im Krankenhaus: viele Daten, wenig Überblick

In Deutschland gab es 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts 1.841 Krankenhäuser mit durchschnittlich 472.900 Betten [17]. Viele davon sind über Jahrzehnte gewachsen: Altbau, Anbau, Funktionstrakt, jeweils mit eigener Technik aus ihrer Zeit. Eine Broschüre des Umweltministeriums Baden-Württemberg hält fest, dass viele Einrichtungen keinen genauen Überblick darüber haben, wo wie viel Energie verbraucht wird, und dass es sich bei Gesundheitseinrichtungen häufig um historisch gewachsene Gebäudekomplexe handelt [19].

Die Gebäudeleittechnik ist dafür gebaut, Anlagen zu bedienen und Störungen zu melden. Sie ist nicht dafür gebaut, Fragen wie diese zu beantworten: Welche Station braucht am Wochenende mehr Wärme als unter der Woche? Welche Patientenzimmer werden im Sommer regelmäßig zu warm? Wie verhält sich Haus A im Vergleich zu Haus B? Dafür müssen Daten aus der GLT mit Zählerdaten, Raumdaten und dem Grundriss verbunden werden. Genau das ist die Aufgabe der Datenintegration.

Auch die Forschung beschreibt das Problem. Eine Arbeit zu digitalen Zwillingen im Klinikbetrieb hält fest, dass Gebäudedaten und Daten zu klinischen Abläufen heute meist getrennt geführt werden, dass Raum- und Lagedaten aus der Gebäudeleittechnik nur in modernen Gebäuden mit entsprechenden Funktionen verfügbar sind und dass Probleme der Interoperabilität bestehen bleiben [18].

Datenquellen aus GLT, Zählern, Sensoren und CAFM werden Raum für Raum zugeordnet und ergeben eine gemeinsame Sicht Abbildung 1: Aus vielen Quellen eine Sicht – die Zuordnung zum Raum ist der entscheidende Schritt. Quelle: [7][9][10][12].

Warum GLT-Daten selten einen Überblick ergeben

Getrennt nach Gewerk. Lüftung, Heizung, Kälte und Beleuchtung haben oft eigene Regelungen und Bedienoberflächen. Die GLT verbindet sie, aber Datenpunkte heißen in jedem Gewerk anders.

Getrennt nach Generation. Im selben Haus laufen Anlagen aus verschiedenen Jahrzehnten, mit herstellerspezifischen Protokollen neben offenen Standards. Die Richtlinie VDI 3814 Blatt 1 beschreibt die Grundlagen der Gebäudeautomation für Gebäude und Liegenschaften, für Anlagen- und Raumautomation und über den gesamten Lebenszyklus [9]. In der Praxis ist dieser Lebenszyklus in einem Krankenhaus oft auf mehrere Bauteile mit unterschiedlichen Ständen verteilt.

Getrennt nach System. Zählerdaten liegen beim Energiemanagement, Wartungsaufträge im CAFM-System, Raumdaten in einzelnen Sensoren, Belegung in klinischen Systemen. Die Richtlinie GEFMA 400 definiert Begriffe und Leistungsmerkmale für computergestütztes Facility Management (CAFM) [13]; ein CAFM-System im Krankenhaus ist aber selten mit der GLT verbunden.

Getrennt nach Standort. In Klinikverbünden und bei Trägern von Pflegeeinrichtungen hat jedes Haus eigene Systeme, Dienstleister und Benennungen. Ein Standortvergleich scheitert dann nicht an fehlenden Daten, sondern an fehlender Vergleichbarkeit.

Ohne Raumbezug. Ein Datenpunkt „RLT 3 Zuluft Temperatur” sagt nicht, welche Zimmer diese Anlage versorgt und wie es dort tatsächlich ist.

Kurze Speicherung. Viele Systeme speichern Trends nur für begrenzte Zeit oder in Mittelwerten. Die AMEV-Empfehlung zum technischen Monitoring sieht vor, Werte im Regelfall als Momentanwerte in höchstens 15-Minuten-Schritten zu erfassen; eine Mittelwertbildung ist danach nicht zulässig [7].

Pflichten, die den Datenzugang wichtiger machen

Gebäudeautomation nach § 56 GModG

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) verlangt in § 56 für Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung bis zum 31. Dezember 2029 ein System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung, soweit das nicht technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist [1]. Das System muss nach Abs. 2 den Energieverbrauch kontinuierlich überwachen, protokollieren und analysieren, Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich machen, Anforderungswerte für die Energieeffizienz festlegen, Effizienzverluste erkennen, mögliche Verbesserungen aufzeigen und die Raumklimaqualität überwachen [1]. Für zu errichtende Nichtwohngebäude verlangt § 56 Abs. 3 außerdem, dass das System die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen ermöglicht, auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern [1].

Krankenhäuser, Reha-Kliniken und psychiatrische Kliniken sind Nichtwohngebäude. Pflegeheime zählen nach § 3 Abs. 1 Nr. 33 GModG zu den Wohngebäuden („einschließlich von Wohn-, Alten- oder Pflegeheimen“) [2]; § 56 gilt für sie nicht. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit Artikel 13 Absätze 9 und 10 der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) um [3].

Für die Datenintegration ist die Schnittstellenpflicht der wichtigste Punkt: Wer GLT-Daten für Auswertungen, Standortvergleiche oder Berichte nutzen will, braucht genau diesen offenen Zugang.

Energiemanagement nach EnEfG

Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten, das unter anderem Zufuhr und Abgabe von Energie erfasst [4]. Ab mehr als 2,5 GWh pro Jahr sind binnen drei Jahren Umsetzungspläne für die als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen [5]. Ein Regierungsentwurf vom 16. September 2026 sieht vor, diese Schwellen auf 23,6 GWh und 2,77 GWh anzuheben; er ist nach unserem Stand (Mitte Oktober 2026) nicht verabschiedet, es gilt die bisherige Fassung [21]. Für Klinikverbünde ist entscheidend, dass die Schwellen für das Unternehmen gelten, nicht für das einzelne Gebäude.

Cybersicherheit nach dem neuen BSI-Gesetz

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie. Es erfasst nach Schätzungen rund 29.500 Einrichtungen statt bisher etwa 4.500; das Gesundheitswesen gehört zu den erfassten Sektoren [15]. § 28 BSIG unterscheidet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach Größenschwellen; Betreiber kritischer Anlagen gelten unabhängig von ihrer Größe als besonders wichtige Einrichtungen [14]. Für die Gebäudedaten heißt das: Jede neue Verbindung zur GLT muss mit der IT-Sicherheit des Hauses abgestimmt sein.

Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD

Die EU hat den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket eingeschränkt. Nach der im Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlichten Richtlinie sollen nur noch Unternehmen und Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz berichten; die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit zur Umsetzung [16]. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürften damit nicht berichtspflichtig sein; große Klinikgruppen können betroffen bleiben. Energiedaten für den Nachhaltigkeitsbericht eines Krankenhauses sind aber auch ohne Pflicht gefragt, etwa von Trägern, Banken oder Kommunen.

Tabelle 1: Pflichten mit Bezug zu Gebäudedaten (Auswahl, Stand Oktober 2026)

RegelWen sie betrifftWas sie für Gebäudedaten bedeutetQuelle
§ 56 GModGNichtwohngebäude > 70 kW, bis 31.12.2029 (nicht Pflegeheime)Monitoring, offene Schnittstelle, Überwachung der Raumklimaqualität[1][2]
§ 8 EnEfGUnternehmen > 7,5 GWh/JahrEnergiezufuhr und -abgabe erfassen, Maßnahmen wirtschaftlich bewerten[4]
§ 28 BSIGEinrichtungen nach Sektor und GrößeSichere Anbindung und Betrieb der Systeme[14][15]
CSRD nach Omnibus IGruppen > 1.000 Beschäftigte und > 450 Mio. € UmsatzBelastbare Energie- und Emissionsdaten[16]

Gebäudedaten im Krankenhaus zusammenführen: Schnittstellen und Wege

Zusammenführen heißt nicht ersetzen. Die GLT bleibt das System, das Anlagen steuert; Zähler bleiben Zähler. Eine Datenplattform für das Krankenhausgebäude liest mit, ordnet zu und wertet aus.

BACnet, Modbus und andere Wege

BACnet ist ein Datenkommunikationsprotokoll für Gebäudeautomation, das die Kommunikation zwischen Geräten verschiedener Hersteller vereinheitlicht; es ist als ANSI/ASHRAE 135 und international als ISO 16484-5 veröffentlicht [11]. Die aktuelle Ausgabe ISO 16484-5:2026 ist im August 2026 erschienen [10]. Für BACnet im Krankenhaus ist das der naheliegende Weg, wenn die GLT ihn unterstützt.

Modbus ist ein offenes Protokoll für die Client-Server-Kommunikation zwischen Geräten, das in Industrie, Gebäuden und Energieanwendungen weit verbreitet ist und von der Modbus Organization gepflegt wird [12]. Viele Zähler und Wärmemengenzähler lassen sich darüber lesen.

Daneben gibt es Exporte (zum Beispiel regelmäßige Dateien), Programmierschnittstellen (APIs) moderner Systeme und Gateways, die ältere Protokolle übersetzen.

Tabelle 2: Typische Datenwege für GLT-, Zähler- und Raumdaten

WegTypische QuelleStärkeZu beachten
BACnetGLT, AutomationsstationenHerstellerübergreifender Standard [10][11]Datenpunktliste und Benennung müssen bekannt sein
ModbusZähler, einzelne AnlagenWeit verbreitet, offen [12]Registerbelegung je Gerät dokumentieren
Export (Datei)GLT, Energiemanagement, CAFMWenig Eingriff, schnell möglichNicht in Echtzeit; Format stabil halten
APINeuere Systeme, Cloud-DiensteStrukturiert, automatisierbarZugänge und Rechte klären
GatewayÄltere oder proprietäre AnlagenÜbersetzt in offene ProtokolleZusätzliche Komponente, IT-Sicherheit prüfen
Neue RaumsensorenRäume ohne MesspunktSchließt Lücken ohne UmbauNur dort, wo Messpunkte fehlen

Raumbezug herstellen

Der entscheidende Schritt ist die Zuordnung. Jeder Datenpunkt wird einem Raum, einer Zone, einer Station und einem Standort zugeordnet, auf Basis von Grundrissen und Anlagenschemata. Erst dann lässt sich sagen: Diese Lüftungsanlage versorgt diese zwölf Patientenzimmer, und in drei davon ist es an Sommernachmittagen regelmäßig zu warm.

Technisches Monitoring als Rahmen

Die Richtlinie VDI 6041 beschreibt technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen und seine Schnittstellen zum Gebäudebetrieb [8]. Die AMEV-Empfehlung „Technisches Monitoring 2020” unterscheidet das Energiemonitoring vom Monitoring der Raumkonditionierung und betont, dass Messpunkte in einem Monitoringkonzept dokumentiert werden [7]. Beides ist eine gute Grundlage für ein Integrationsprojekt.

Fünf Schritte der Datenintegration vom Bestand bis zur gemeinsamen Auswertung Abbildung 2: Fünf Schritte der Datenintegration. Quelle: Leistungsbeschreibung Fact & Feeling; [7][8].

Energiekennzahlen und Standortvergleich im Klinikverbund

Wer Gebäudedaten mehrerer Standorte zusammenführt, will vergleichen. Dafür braucht es Kennzahlen, die unterschiedliche Häuser vergleichbar machen.

Der Leitfaden der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt nennt als Kennzahlen Energiekosten im Verhältnis zu Gesamt- oder Sachkosten und Werte je Bett, um Zeiträume und Einrichtungen zu vergleichen, und empfiehlt Sankey-Diagramme, um die Anteile einzelner Anlagen am Verbrauch zu zeigen [6]. Er nennt im Bundesdurchschnitt etwa 6.000 kWh Strom und 29.000 kWh Wärme je Bett und Jahr und Energiekosten von 3 bis 5 Prozent der Gesamtkosten [6]. Für Energieausweise haben die zuständigen Bundesministerien Regeln und Vergleichswerte für Energieverbrauchswerte im Nichtwohngebäudebestand bekannt gemacht [20].

Ein Benchmark des Energieverbrauchs von Krankenhäusern ist nur so gut wie die Vergleichbarkeit. Ein Haus mit Operationszentrum, Intensivstation und eigener Küche verbraucht anders als ein Haus mit überwiegend Normalpflege. Deshalb lohnt der Vergleich auf mehreren Ebenen: Standort, Gebäude, Bereich, Raumart.

Tabelle 3: Kennzahlen für den Standortvergleich

KennzahlBezugsgrößeWofürGrenze
Endenergie je BettAufgestellte BettenGrober Vergleich zwischen Häusern [6]Versorgungsstufe und Leistungsspektrum unterscheiden sich
Energie je m² NettogrundflächeFläche je GebäudeVergleich mit amtlichen Vergleichswerten [20]Flächenangaben oft uneinheitlich
Energiekosten zu GesamtkostenKostenWirtschaftliche Einordnung [6]Abhängig von Preisen und Verträgen
Verbrauch nach Uhrzeit und WochentagZeitVersorgung außerhalb der Nutzung erkennenBraucht Unterzähler oder GLT-Daten
Raumbedingungen im ZielbereichAnteil der Stunden je RaumPrüfen, ob Effizienz nicht zulasten der Räume gehtZielbereiche vorher festlegen

Rechenbeispiel (Annahmen, kein Einzelfall): Ein Verbund mit drei Häusern zu 200, 400 und 600 Betten käme mit den Durchschnittswerten aus [6] auf etwa 7, 14 und 21 GWh Endenergie pro Jahr, zusammen rund 42 GWh. Liegt ein Haus deutlich über seinem Anteil, ist das ein Anlass, genauer hinzusehen, aber noch keine Erklärung: Erst Daten je Bereich zeigen, ob ein Operationszentrum, eine ältere Lüftungsanlage oder ein Zeitprogramm dahinter steht.

Drei Standorte mit eigenen Systemen werden über Kennzahlen und Raumbezug vergleichbar Abbildung 3: Standortvergleich im Klinikverbund – erst normieren, dann vergleichen. Quelle: [6][20].

Typische Fehler bei der Zusammenführung

  1. Alles auf einmal. Ein Projekt, das jede Datenquelle jedes Standorts sofort anbinden will, kommt selten an. Besser: ein Standort, wenige Fragen, dann ausweiten.
  2. Bestehende Systeme abwerten. Die GLT ist kein Altsystem, das ersetzt werden muss, sondern die wichtigste Datenquelle. Sie bleibt für die Bedienung zuständig.
  3. Keine Benennungsregeln. Ohne einheitliche Benennung von Räumen und Datenpunkten bleibt jeder Standortvergleich Handarbeit.
  4. IT-Sicherheit zu spät. Wer Gebäudetechnik mit Plattformen verbindet, muss Netzwerk, Zugänge und Zuständigkeiten früh mit der IT klären.
  5. Patienten- und Gebäudedaten vermischen. Für den Gebäudebetrieb reichen Gebäudedaten. Klinische Systeme und personenbezogene Daten gehören nicht in eine Gebäudeplattform.
  6. Nur Energie betrachten. Ein Standortvergleich, der nur Kilowattstunden zeigt, übersieht, ob die Räume dabei im Zielbereich bleiben.

Digitalisierung des Gebäudebetriebs bei Trägern von Pflegeeinrichtungen

Auch Träger mehrerer Pflegeheime stehen vor der Frage, wie sie Gebäudedaten ihrer Häuser vergleichen. Hier gibt es oft weniger GLT und mehr einzelne Zähler und Heizungsregler. § 56 GModG gilt für Pflegeheime nicht [2], die Pflichten aus dem EnEfG hängen vom Verbrauch des Trägers ab [4]. Für ein CAFM-System im Pflegeheim oder eine einfache Übersicht der Häuser ist der Weg derselbe: vorhandene Daten anbinden, Räume zuordnen, Lücken mit Sensoren schließen, vergleichen.

Wie Fact & Feeling dabei unterstützt

Fact & Feeling ist die Marke der NodeByNode Systems Design UG für Gesundheitsbauten. Die Plattform führt Gebäudedaten zusammen und zeigt die Räume im Grundriss mit Live-Werten, Verläufen, Auffälligkeiten und Hinweisen. Eigene Sensoren messen CO₂, Feinstaub, VOC, Temperatur, Luftfeuchte, Licht und Schall, angebunden per WLAN, dort, wo Messpunkte fehlen.

Die Datenintegration folgt fünf Schritten: Bestand aufnehmen, Anbindung planen (Schnittstelle, Export oder Gateway), Daten Raum für Raum dem Grundriss zuordnen, Lücken mit Plug-and-Play-Sensoren schließen und alles gemeinsam auswerten. Vorhandene Systeme bleiben; doppelte Investitionen sollen vermieden werden. Weitere Bausteine:

  • Plattform und Geräte: ein Dashboard für Gebäudedaten im Krankenhaus, auf dem Technik, Stationsleitung und Geschäftsführung jeweils die Ansicht sehen, die sie brauchen.
  • Monitoring rund um die Uhr: laufende Auswertung mit regelmäßigen Berichten, auch zum Vergleich von Energiedaten mehrerer Standorte im Klinikverbund.
  • Audit und Analyse: ein Einstieg mit begrenztem Messzeitraum, der zeigt, welche Daten vorhanden sind und wo der größte Hebel liegt.
  • Individuelle KI- und IoT-Lösungen: für Träger mit eigenen Systemen oder besonderen Anforderungen.

Für Krankenhäuser und Kliniken heißt das: Raumbedingungen, Energie und Anlagenbetrieb in einer Sicht, ohne dass die GLT ersetzt wird.

Was Fact & Feeling nicht tut: Fact & Feeling verarbeitet Gebäudedaten, keine Patientendaten, und bindet keine klinischen Systeme oder Medizingeräte an. Es ersetzt weder die GLT noch die Wartung durch Hersteller, sicherheitsrelevante Alarmsysteme, Energieauditoren, Wirtschaftsprüfer oder Juristinnen. Welche Systeme sich im Einzelfall anbinden lassen, zeigt die Bestandsaufnahme; eine Kompatibilität mit bestimmten Produkten wird vorab nicht zugesichert. Fact & Feeling zertifiziert nichts.

Grenzen und Risiken

  • Rechtliche Einordnung: Ob § 56 GModG, das EnEfG, das BSIG oder die CSRD für ein Haus oder einen Träger gelten, prüfen Juristinnen, Auditoren und die zuständigen Behörden. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
  • IT- und Cybersicherheit: Jede Anbindung an GLT, Zähler oder Netzwerke wird mit der IT-Sicherheit und, wo vorhanden, dem Informationssicherheitsbeauftragten abgestimmt. Lesender Zugang ist in der Regel der erste Schritt.
  • Steuerung: Daten lesen und Anlagen steuern sind zweierlei. Steuernde Eingriffe nur nach Prüfung der Anlagen, in festgelegten Grenzen und nie in sicherheitsrelevante Funktionen. Hygienekritische Bereiche folgen DIN 1946-4 und den Vorgaben des Hygieneteams.
  • Datenschutz: Gebäudedaten können Rückschlüsse auf Anwesenheit erlauben. Zweck, Zugriffe und Speicherdauer mit dem Datenschutz abstimmen.
  • Datenqualität: Falsch benannte oder falsch zugeordnete Datenpunkte führen zu falschen Schlüssen. Plausibilitätsprüfungen gehören zu jedem Projekt.
  • Kennzahlen: Vergleichswerte und Kennzahlen sind Orientierung. Unterschiede zwischen Häusern haben oft gute Gründe im Leistungsspektrum.
  • Berichte: Für Nachhaltigkeitsberichte und Energieaudits bleiben Wirtschaftsprüfer und Auditoren zuständig; Plattformdaten sind eine Grundlage, kein Prüfvermerk.

Häufige Fragen

Was ist Gebäudeleittechnik im Krankenhaus?

Die Gebäudeleittechnik (GLT) ist die übergeordnete Ebene der Gebäudeautomation: Sie bedient und überwacht Anlagen wie Lüftung, Heizung und Kälte, zeigt Störungen und speichert Trends. Die Grundlagen der Gebäudeautomation beschreibt VDI 3814 Blatt 1 [9].

Wie kann ich GLT-Daten im Krankenhaus auswerten?

Zuerst die Datenpunkte erfassen und Räumen zuordnen, dann die Daten über eine Schnittstelle, einen Export oder ein Gateway auf eine Plattform bringen und dort gemeinsam mit Zähler- und Raumdaten auswerten. Ein technisches Monitoring nach VDI 6041 oder der AMEV-Empfehlung gibt den Rahmen [7][8].

Unterstützt BACnet die Anbindung an eine Datenplattform?

BACnet vereinheitlicht die Kommunikation zwischen Geräten verschiedener Hersteller und ist als ISO 16484-5 international genormt [10][11]. Ob eine bestimmte GLT die nötigen Funktionen und Datenpunkte bereitstellt, zeigt die Bestandsaufnahme.

Muss eine GLT nach § 56 GModG eine offene Schnittstelle haben?

§ 56 GModG verlangt, dass das System Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich macht; die Frist für Bestandsgebäude über 70 kW ist der 31. Dezember 2029 [1]. Ausnahmen gelten, wenn die Umsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist [1].

Was ist der Unterschied zwischen CAFM und GLT?

Die GLT bedient und überwacht technische Anlagen. Ein CAFM-System unterstützt das Facility Management, etwa bei Flächen, Wartung und Aufträgen [13]. Beide liefern Daten, die zusammen mehr zeigen als getrennt.

Welche Energiekennzahlen eignen sich für Krankenhäuser?

Häufig genutzt werden Energie je Bett, Energie je Fläche und Energiekosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten [6]. Für einen fairen Vergleich sollten Leistungsspektrum, Fläche und Witterung berücksichtigt werden.

Muss unser Krankenhaus nach CSRD berichten?

Nach dem Omnibus-I-Paket sollen nur Unternehmen und Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz berichten; die nationale Umsetzung steht noch aus [16]. Ob Ihr Haus oder Ihr Träger betroffen ist, klären Wirtschaftsprüfer und Juristen.

Werden dabei Patientendaten verarbeitet?

Nein, für den Gebäudebetrieb reichen Gebäudedaten. Fact & Feeling bindet keine klinischen Systeme an und misst Räume, keine Menschen.

Quellen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 56 Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__56.html
  2. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 3 Begriffsbestimmungen. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__3.html
  3. Europäische Union (2024): Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), Artikel 13. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1275/oj/eng
  4. Energieeffizienzgesetz (EnEfG), § 8. https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__8.html
  5. Energieeffizienzgesetz (EnEfG), § 9. https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html
  6. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) (o. J.): Energieeffizienz für Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt. https://lena.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Lena/Dokumente/FB_Wirtschaft/Leitfaden_Krankenhaus/LENA_Energieeffizienz-f-Krankenhaeuser-in-S-T_web.pdf
  7. AMEV (2020): Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung (Technisches Monitoring 2020), Empfehlung Nr. 158. https://www.proklima-hannover.de/antragsportal/listen/AMEV-Technisches_Monitoring_2020.pdf
  8. VDI 6041:2017-07: Facility-Management – Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen. https://www.dinmedia.de/en/technical-rule/vdi-6041/267500673
  9. VDI 3814 Blatt 1:2019-01: Gebäudeautomation (GA) – Grundlagen. https://www.dinmedia.de/de/technische-regel/vdi-3814-blatt-1/295044710
  10. ISO (2026): ISO 16484-5:2026 – Building automation and control systems (BACS) – Part 5: Data communication protocol. https://www.iso.org/standard/92057.html
  11. American National Standards Institute (ANSI): BACnet – Building Automation (ANSI/ASHRAE 135). https://blog.ansi.org/ansi/bacnet-building-automation-ansi-ashrae-135/
  12. Modbus Organization: Modbus FAQ. https://www.modbus.org/faq.php
  13. GEFMA 400:2021-03: Computer Aided Facility Management CAFM – Begriffsbestimmungen, Leistungsmerkmale. https://din.de/en/getting-involved/standards-committees/nhrs/publications/wdc-beuth:din21:336596906
  14. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), § 28. https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__28.html
  15. Reed Smith (2025): Finally: Germany enacts its NIS2 law. https://www.reedsmith.com/our-insights/blogs/technology-law-dispatch/102lxfr/finally-germany-enacts-its-nis2-law/
  16. Latham & Watkins (2026): EU Sustainability Omnibus Published in the Official Journal. https://www.lw.com/en/insights/EU-Sustainability-Omnibus-Published-in-the-Official-Journal
  17. Deutsches Ärzteblatt (2025): Krankenhäuser verzeichnen deutlichen Personalaufwuchs (Daten des Statistischen Bundesamts für 2024). https://www.aerzteblatt.de/news/krankenhauser-verzeichnen-deutlichen-personalaufwuchs-3aee6400-4f6d-46af-b085-ac635a728050
  18. Moretti, N. et al. (2025): Data integration for space-aware Digital Twins of hospital operations. Automation in Construction 176, 106276. https://discovery.ucl.ac.uk/id/eprint/10208682/1/Moretti_1-s2.0-S0926580525003164-main.pdf
  19. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2017): Energieeffizienz in baden-württembergischen Gesundheitseinrichtungen. https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/158_Energieeffizienz_in_bw_Gesundheitseinrichtungen.pdf
  20. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2021): Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 15. April 2021. https://umwelt-online.de/recht/energie/envkwn21.htm
  21. Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108027.pdf