Krankenhaustransformationsfonds: warum Raumdaten vor Umbau und Neubau zählen

Planung und Projekte · · Lesezeit etwa 14 Minuten

Krankenhaustransformationsfonds: was der Fonds fördert, wie das Verfahren läuft und warum gemessene Raumdaten aus dem Bestand vor Umbau und Neubau helfen.

Allgemeine Information, kein Rechtsrat und keine Fördermittelberatung (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind § 12b KHG und die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Der Krankenhaustransformationsfonds bringt bis 2035 viel Geld in den Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft. Standorte werden zusammengelegt, Häuser umstrukturiert, Notfallstrukturen neu gebaut. Für die Planung heißt das: Es werden Gebäude für Jahrzehnte entschieden – oft auf Grundlage von Plänen, Normwerten und Erfahrung, selten auf Grundlage dessen, was die Räume im Bestand tatsächlich tun. Dieser Artikel erklärt, was der Fonds nach den geltenden Regeln fördert, wie das Verfahren läuft und welche gemessenen Raumdaten Planerinnen, Planern und Betreibern von Krankenhäusern und Kliniken vor Umbau und Neubau helfen können. Ob ein bestimmtes Vorhaben gefördert wird, entscheiden allein Land und Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Krankenhaustransformationsfonds stehen nach Angaben von BMG und BAS von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro für Strukturveränderungen bereit; 29 Milliarden davon kommen vom Bund, den Rest tragen Länder und gegebenenfalls Krankenhausträger [1][4][5].
  • Gefördert werden nur Vorhaben aus acht Fördertatbeständen, etwa die standortübergreifende Konzentration von Kapazitäten, integrierte Notfallstrukturen oder Zentren für seltene und komplexe Erkrankungen; dazu können die Kosten erforderlicher Baumaßnahmen gehören [1][2].
  • Träger melden Vorhaben beim Land; das Land wählt aus und beantragt beim BAS. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht [5][7].
  • Vor Umbau und Neubau können gemessene Raumdaten aus dem Bestand – Temperatur, Luftqualität, Schall und die Nutzung der Räume nach Plan – zeigen, welche Probleme ein neues Gebäude nicht wiederholen sollte. Sie ersetzen weder Planung noch Förderantrag.

Krankenhaustransformationsfonds: was der Fonds fördert

Der Fonds ist Teil der Krankenhausreform. Rechtsgrundlage ist § 12b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, ergänzt durch die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) [1][2]. Nach dem Wortlaut von § 12b Absatz 1 KHG (Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen im Oktober 2026) wird der Fonds aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 29 Milliarden Euro gebildet; der Bund stellt der Liquiditätsreserve dafür von 2026 bis 2029 jährlich 3,5 Milliarden Euro und von 2030 bis 2035 jährlich 2,5 Milliarden Euro bereit [1]. Woher der Bund diese Mittel nimmt, regelt § 12b nicht ausdrücklich: Nach Angaben von Bundesgesundheitsministerium und BAS stammen die 29 Milliarden Euro seit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das am 15. April 2026 in Kraft getreten ist, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität [4][5].

Die Fördertatbestände. § 12b Absatz 1 KHG und § 3 KHTFV nennen acht Arten von Vorhaben [1][2]:

Nr.Fördertatbestand (vereinfacht)Typischer baulicher Bezug
1Standortübergreifende Konzentration akutstationärer VersorgungskapazitätenErweiterung, Umbau oder Neubau am aufnehmenden Standort
2Umstrukturierung eines Standorts zur sektorenübergreifenden VersorgungseinrichtungUmnutzung bestehender Stationen und Räume
3Telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen KrankenhäusernÜberwiegend Technik, wenig Bau
4Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende ErkrankungenNeue oder umgebaute Funktionsbereiche
5Regionale Krankenhausverbünde zum Abbau von DoppelstrukturenUmnutzung, Zusammenlegung
6Integrierte NotfallstrukturenUmbau oder Neubau von Notaufnahmen
7Dauerhafte Schließung eines Krankenhauses oder von TeilenRückbau, Nachnutzung
8Zusätzliche Ausbildungskapazitäten an einem KrankenhausUnterrichts- und Übungsräume

Tabelle 1: Fördertatbestände nach § 12b KHG und § 3 KHTFV, vereinfacht; die Spalte „baulicher Bezug“ ist eine eigene Einordnung. Quellen: [1][2].

Für mehrere Tatbestände zählen ausdrücklich die Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen zu den förderfähigen Kosten [2]. Förderfähig sind nur Kosten, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen; ausgeschlossen sind unter anderem pflegesatzfähige Betriebskosten und Kosten für den Weiterbetrieb von Gebäuden nach einer Stilllegung [3]. Ob einzelne Planungs- oder Untersuchungsleistungen im Rahmen eines Vorhabens dazugehören, ergibt sich aus Verordnung, Richtlinie und Bescheid – nicht aus einem Fachartikel.

Die Kofinanzierung. Die Länder müssen, allein oder gemeinsam mit dem Krankenhausträger, einen Mindestanteil der förderfähigen Kosten tragen: mindestens 30 Prozent bei Antragstellung bis Ende 2029 und mindestens 50 Prozent bei Antragstellung ab 2030; mindestens die Hälfte dieses Anteils muss das Land selbst aufbringen [1]. Das BMG beschreibt das als Eigenanteil von 30 Prozent in den Jahren 2026 bis 2029 und 50 Prozent von 2030 bis 2035 [4].

Das Verfahren. Das Verfahren ist zweistufig. Krankenhausträger melden ihre Vorhaben bei den zuständigen Landesministerien an. Die Länder wählen geeignete Vorhaben aus und stellen über ein elektronisches Portal Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das BAS prüft und erlässt Auszahlungsbescheide; die Länder leiten die Mittel an die Träger weiter [4][5]. Das Land Schleswig-Holstein stellt in seinen FAQ klar, dass die Interessenbekundung kein verbindlicher Antrag ist und kein Anspruch auf Förderung besteht. Es weist unter Verweis auf § 12b Absatz 3 KHG auch darauf hin, dass das Land nur Vorhaben beantragen kann, deren Umsetzung am 1. Juli 2025 noch nicht begonnen hatte [7].

Der Stand. Die Länder konnten erstmals am 31. Dezember 2025 Anträge stellen. Bis Ende 2025 hatten nach Angaben des BAS zehn Länder 255 Anträge mit einem Investitionsvolumen von rund 8,2 Milliarden Euro eingereicht; einige überschritten dabei deutlich den Betrag, der ihnen nach dem Königsteiner Schlüssel für 2026 zusteht [6]. Am 17. April 2026 meldete das BAS die erste Bewilligung, für die Zusammenlegung zweier Standorte eines Trägers in Nordrhein-Westfalen [5].

Ablauf: Krankenhausträger meldet beim Land, Land beantragt beim BAS, BAS bescheidet, Land leitet Mittel weiter Abbildung 1: Das zweistufige Verfahren des Krankenhaustransformationsfonds. Gesamtvolumen und Herkunft des Bundesanteils nach Angaben von BMG und BAS; Kofinanzierung nach § 12b KHG. Eigene Darstellung. Quellen: [1][4][5][7].

Warum Umbau und Neubau ohne Bestandsdaten ein Risiko sind

Die Investitionen aus dem Fonds treffen auf einen Bestand, der lange unterfinanziert war. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beziffert den Investitionsbedarf der Krankenhäuser für 2023 auf 6,52 Milliarden Euro, dem rund 3,89 Milliarden Euro an KHG-Fördermitteln der Länder gegenüberstanden – eine Lücke von über 2,64 Milliarden Euro in einem Jahr [8]. Für viele Träger ist der Fonds deshalb auch eine Gelegenheit, lange aufgeschobene bauliche Fragen anzugehen.

Gleichzeitig verändert sich, wie Krankenhäuser genutzt werden. 2024 gab es in Deutschland 1.841 Krankenhäuser mit im Jahresdurchschnitt rund 472.900 Betten; die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 72,0 Prozent und damit deutlich unter den 77,2 Prozent von 2019 [9]. Wenn Kapazitäten konzentriert werden, heißt das für die Gebäude: Stationen werden zusammengelegt, Räume umgenutzt, Funktionsbereiche verlagert.

In dieser Lage werden Entscheidungen getroffen, die ein Haus für dreißig oder vierzig Jahre prägen: Wo liegt die neue Station? Welche Zimmer behalten wir, welche bauen wir um? Reicht die vorhandene Lüftung für die neue Nutzung? Welche Räume werden im Sommer heute schon zu warm?

Viele dieser Fragen werden heute aus Plänen, Normwerten und dem Gedächtnis der Haustechnik beantwortet. Das ist wertvoll – aber es ist kein Messwert. Was ein Gebäude tatsächlich tut, zeigt sich erst über die Zeit: in der Hitzewoche, in der Heizperiode, nachts, wenn die Station ruhig sein sollte.

Ursachen: warum Wissen über den Bestand fehlt

Dass Planung im Bestand oft ohne Messdaten auskommen muss, hat nachvollziehbare Gründe.

Die Gebäudeleittechnik misst Anlagen, nicht Räume. Viele Häuser erfassen Vorlauftemperaturen, Betriebszeiten und Zählerstände. Wie warm es im einzelnen Patientenzimmer wird oder wie laut es dort nachts ist, steht selten in einem System.

Beschwerden sind ein schlechter Sensor. Was Patientinnen, Patienten oder Mitarbeitende melden, ist wichtig. Es zeigt aber nur einen Ausschnitt: die Räume, in denen sich jemand beschwert hat, zu dem Zeitpunkt, an dem es jemand bemerkt hat.

Planungsphasen sind kurz, Messungen brauchen Zeit. Eine aussagekräftige Messung umfasst Wochentage und Wochenenden, Tag und Nacht, idealerweise warme und kalte Perioden. Wer erst mit Beginn der Entwurfsplanung misst, hat diese Zeit oft nicht mehr.

Zuständigkeiten sind getrennt. Bauabteilung, Haustechnik, Pflege und Hygiene haben jeweils einen eigenen Blick auf dasselbe Gebäude. Ein gemeinsamer Datenstand fehlt.

Typische Fehler vor Umbau und Neubau

Einige Muster wiederholen sich in Bauprojekten von Gesundheitsbauten:

  • Probleme mitnehmen. Ein Patientenzimmer an der Südseite ohne außenliegenden Sonnenschutz wird umgebaut – und bleibt im Sommer zu warm, weil niemand gemessen hat, wie warm es tatsächlich wird.
  • Annahmen statt Nutzung. Räume werden nach Raumprogramm dimensioniert, nicht nach dem, wie vergleichbare Räume heute genutzt werden.
  • Schall unterschätzen. Lage am Stützpunkt, an Aufzügen oder an Technikräumen wird im Plan gesehen, aber nicht bewertet.
  • Hygiene zu spät einbinden. Die KRINKO empfiehlt, alle Bau-, Umbau- und Abrissarbeiten im Umfeld schwer immunsupprimierter Patientinnen und Patienten bereits in der Planungsphase mit dem Hygienefachpersonal abzustimmen [16]. Wer das versäumt, plant nach.
  • Keine Vergleichsbasis. Ohne Messung vor dem Umbau lässt sich hinterher nicht zeigen, ob sich etwas verbessert hat.

Krankenhausplanung und Raumqualität: welche Raumdaten vor der Planung zählen

Raumqualität lässt sich nicht vollständig messen. Einige ihrer Grundlagen aber schon. Die folgende Übersicht zeigt, welche Fragen Planung und Betrieb vor einem Umbau typischerweise haben und welche Raumdaten dazu beitragen können.

Frage der PlanungRaumdaten aus dem BestandWofür sie helfenGrenze
Welche Räume überhitzen im Sommer?Temperatur über Wochen, je Raum und AusrichtungSonnenschutz, Lage, Kühlbedarf begründenErsetzt keine thermische Simulation
Reicht die Lüftung für die künftige Nutzung?CO₂-Verlauf im Verhältnis zur Belegung nach PlanRäume mit Lüftungsdefiziten erkennenErsetzt keine Luftmengenmessung
Wo ist es nachts laut?Schallpegel im ZeitverlaufZimmerlage, Akustik, Abstände zu LärmquellenKein Schallgutachten, keine Bauakustikmessung
Wie werden Räume genutzt?Nutzungs- und Belegungspläne, CO₂ als indirekter Hinweis auf AnwesenheitRaumprogramm mit der Realität abgleichenKeine Zählung oder Erkennung von Personen
Gibt es feuchte Räume?Relative LuftfeuchteBauliche Untersuchung gezielt ansetzenKeine Bauteilfeuchtemessung
Wie hell ist es?BeleuchtungsstärkeTageslicht und Kunstlicht einordnenKeine lichttechnische Planung

Tabelle 2: Raumdaten als Planungsgrundlage. Eigene Zusammenstellung; Grenzen nach Aufgabe der jeweiligen Fachplanung.

Bestandsanalyse im Krankenhaus: Raumklima, Luft und Ruhe

Eine Bestandsanalyse des Krankenhausgebäudes beginnt meist mit Plänen, Begehungen und Anlagendokumentation. Gemessene Raumdaten ergänzen diese Gebäudeanalyse der Klinik um den Faktor Zeit. Drei Beispiele:

Temperatur. Eine Empfehlung des Landesamts für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern für Neubau und Sanierung von Krankenhäusern nennt als Zielbereich 20 bis 24 °C und empfiehlt, dass die Temperatur nicht mehr als 5 % der Zeit über 25 °C und nicht mehr als 1 % der Zeit über 26 °C liegt [15]. Ob ein bestehender Raum ein solches Ziel heute erreicht, lässt sich nur mit einer Messung über den Sommer beantworten.

Luft. Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte bewertet CO₂-Konzentrationen unter 1.000 ppm als hygienisch unbedenklich und über 2.000 ppm als hygienisch inakzeptabel, im Sinne der Raumluftqualität [13]. Für die Auslegung von Lüftung, Temperatur, Licht und Akustik in der Planung gibt es mit DIN EN 16798-1 eine eigene Norm mit Eingangsparametern für das Innenraumklima [14].

Ruhe. Ein Beitrag im Journal of Hospital Medicine fasst die Leitwerte der WHO für Krankenzimmer so zusammen: Hintergrundgeräusche im Mittel unter 35 dB am Tag und unter 30 dB in der Nacht, Spitzen nicht über 40 dB. Die Autorinnen und Autoren stellen fest, dass kaum ein Krankenhaus diese Werte einhält, und zitieren Messungen mit stündlichen Mittelwerten von 45 bis 54 dB auf Normalstationen [12]. Wo genau es in einem Haus laut ist – am Stützpunkt, am Aufzug, an der Lüftungszentrale –, zeigt eine Messung im eigenen Bestand.

Raumnutzung: Belegungspläne statt Personenzählung

Wie oft und wann Räume genutzt werden, ist eine der wichtigsten Planungsfragen. Fact & Feeling zählt dafür keine Personen und erkennt keine Menschen. Die Nutzung ergibt sich aus den Belegungs- und Nutzungsplänen der Einrichtung. Der CO₂-Verlauf kann ergänzend einen indirekten Hinweis geben, ob ein Raum zu bestimmten Zeiten genutzt war – ohne Aussage darüber, wer oder wie viele Menschen anwesend waren.

Patientenzimmer planen: was Messdaten aus dem Bestand zeigen

Beim Neubau von Patientenzimmern wird viel über Größe, Bad, Bettstellung und Ausblick gesprochen. Messdaten aus vergleichbaren Zimmern im Bestand können ergänzen, was in Plänen nicht steht: wie warm Südzimmer im Juli werden, wie laut Zimmer am Stützpunkt nachts sind, wie schnell die Luft in Mehrbettzimmern verbraucht ist. Diese Erkenntnisse gehören in die Planung – entschieden wird dort, gemeinsam mit Planungsbüro, Pflege, Hygiene und Technik.

TGA-Planung im Krankenhaus: Messdaten als Eingangsgröße

Die Technische Gebäudeausrüstung wird nach Normen, Raumprogramm und Nutzungsprofilen ausgelegt. Für Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik liefert DIN EN 16798-1 die Eingangsparameter [14]. Messdaten aus dem Bestand ersetzen diese Auslegung nicht. Sie können aber helfen, Annahmen zu prüfen, bevor sie in Beton gegossen werden: Wie viele Stunden am Tag ist ein Untersuchungsraum tatsächlich belegt? Wie warm wird ein Funktionsbereich mit viel Medizintechnik am Nachmittag? Wo laufen Lüftung oder Heizung heute schon außerhalb der Nutzungszeiten?

Solche Fragen sind auch für die Lebenszykluskosten eines Krankenhauses relevant. Betriebszeiten, Sollwerte und Nutzungsprofile, die in der Planung festgelegt werden, wirken über Jahrzehnte. Wer sie auf Messdaten aus vergleichbaren Räumen stützt, hat eine bessere Grundlage für die Diskussion mit TGA-Planung und Betreiber. Eine Aussage über Einsparungen ist damit nicht verbunden; die Bewertung bleibt bei Fachplanung und Energieberatung.

Evidence Based Design und Post Occupancy Evaluation im Krankenhaus

Die Idee, Gesundheitsbauten auf Evidenz zu gründen, ist nicht neu. Ein vielzitierter Literaturüberblick von Ulrich und Kollegen aus dem Jahr 2008 trägt Studien zusammen, die bauliche Merkmale von Krankenhäusern mit Ergebnissen für Patientinnen, Patienten und Personal in Verbindung bringen; genannt werden unter anderem Einzelzimmer und eine gute akustische Umgebung [10]. Die Autorinnen und Autoren beschreiben dabei Zusammenhänge aus der Forschung, keine Garantie für ein bestimmtes Gebäude.

Zur Bewertung genutzter Gebäude dienen Instrumente der Post Occupancy Evaluation (POE). Eine Übersichtsarbeit von Brambilla und Capolongo hat 13 solcher Instrumente für Krankenhäuser verglichen. Sie stellt fest, dass neuere Instrumente deutlich mehr gesundheitsbezogene Kriterien enthalten als ältere, dass Akustik mit rund 2 % der Indikatoren kaum vorkommt und dass noch untersucht werden muss, wie wirksam diese Instrumente in der Praxis sind [11]. Gemessene Raumdaten können solche Bewertungen ergänzen: vor dem Umbau als Ausgangslage, nach dem Bezug als Vergleich.

Pflegeheim energetisch sanieren: ein eigener Fall

Der Krankenhaustransformationsfonds betrifft Krankenhäuser; Pflegeheime gehören nicht zu den Fördertatbeständen [1][2]. Trotzdem stehen viele Pflegeheime vor Sanierung oder Neubau. Auch dort gilt: Wer vor der energetischen Sanierung misst, wie warm Bewohnerzimmer im Sommer werden und wie gut sie gelüftet sind, kann bei der Planung gezielter entscheiden – etwa über Sonnenschutz oder Lüftung. Welche Förderprogramme für ein Pflegeheim in Frage kommen, klären Träger mit Energieberatung und Förderstellen.

Projektphasen von der Bestandsmessung über Planung und Bau bis zur Bewertung nach Bezug, mit Raumdaten am Anfang und am Ende Abbildung 2: Wo Raumdaten in einem Bauprojekt ansetzen – vor der Planung als Ausgangslage, nach dem Bezug als Vergleich. Eigene Darstellung. Quellen: [10][11].

Wie Fact & Feeling dabei unterstützt

Fact & Feeling misst Raumbedingungen mit Sensoren für CO₂, Feinstaub, flüchtige organische Verbindungen, Temperatur, Luftfeuchte, Licht und Schall, verbunden über WLAN. Die Plattform zeigt die Räume auf dem Grundriss mit Live-Werten, Verläufen und Auffälligkeiten. Für Krankenhäuser vor Umbau und Neubau heißt das:

  • Bestandsanalyse mit Messdaten: Im Rahmen von Audit und Analyse messen wir für einen begrenzten Zeitraum in ausgewählten Bereichen, verbinden die Werte mit Grundrissen und vorhandenen Daten und zeigen auffällige Räume, Zeiten und Anlagen im Grundriss. Das Ergebnis ist ein Bericht je Bereich.
  • Vorhandene Daten nutzen: Über die Datenintegration lassen sich Daten aus Gebäudeleittechnik und Zählern Raum für Raum zuordnen, damit die Planung nicht bei null beginnt.
  • Krankenhaus-Neubau planen mit Messdaten: Die Raum- und Architekturberatung zeigt auf Basis der Messdaten, wo der Raum selbst die Ursache ist – Akustik, Sonnenschutz, Raumorganisation – und stimmt Empfehlungen mit Ihren Planern ab. Fact & Feeling übernimmt keine Planungsleistungen nach HOAI und ersetzt kein Planungsbüro.
  • Vorher-nachher-Vergleich: Mit dem Monitoring rund um die Uhr bleiben Geräte nach dem Umbau im Einsatz; so wird sichtbar, ob sich Raumbedingungen verändert haben.

Für Träger von Pflegeheimen gilt dasselbe Vorgehen; mehr dazu auf der Seite zu Pflegeheimen vor einer energetischen Sanierung.

Was Fact & Feeling nicht tut: Wir beraten nicht zu Fördermitteln, stellen keine Anträge, sagen nichts über die Förderfähigkeit eines Vorhabens und übernehmen keine Planungs-, Gutachter- oder Rechtsberatungsleistungen. Wir messen Räume, nicht Menschen.

Grenzen und Risiken

  • Förderung entscheiden Land und BAS. Ob ein Vorhaben förderfähig ist und welche Kosten dazugehören, ergibt sich aus § 12b KHG, der KHTFV, der Richtlinie des BAS und dem Bescheid. Ansprechpartner sind das zuständige Landesministerium und gegebenenfalls Fördermittel- oder Rechtsberatung [1][2][7].
  • Regeln ändern sich. Nach Angaben des BMG hat das KHAG die Finanzierung des Bundesanteils bereits geändert [4]; die konsolidierte Fassung von § 12b KHG nennt weiterhin die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds [1]. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor jeder Entscheidung.
  • Messdaten ersetzen keine Fachplanung. Thermische Simulation, Schallschutznachweis, Lüftungsauslegung und Tragwerk bleiben Aufgabe von Planungsbüros und Gutachtern. Raumdaten liefern Hinweise aus dem Bestand.
  • Hygiene früh einbinden. Bauliche Entscheidungen in Gesundheitsbauten brauchen das Hygienefachpersonal von Anfang an [16].
  • Zusammenhänge aus der Forschung sind keine Zusagen. Studien zu Raumbedingungen und Wohlbefinden beschreiben Zusammenhänge im Mittel, keine Wirkung für einen einzelnen Raum oder Menschen. Gesundheitliche Fragen gehören zu Ärztinnen und Ärzten.
  • Messungen brauchen Zeit. Wer erst kurz vor Abgabe der Entwurfsplanung misst, sieht womöglich nur eine Jahreszeit. Je früher, desto aussagekräftiger.

Häufige Fragen

Was ist der Krankenhaustransformationsfonds?

Ein Fonds nach § 12b KHG, aus dem von 2026 bis 2035 Strukturveränderungen von Krankenhäusern gefördert werden. Der Fonds umfasst 29 Milliarden Euro Bundesmittel [1]; einschließlich der Kofinanzierung durch Länder und gegebenenfalls Träger stehen nach Angaben des BMG insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereit [4].

Welche Vorhaben fördert der Krankenhaustransformationsfonds beim Umbau?

Gefördert werden nur Vorhaben aus den acht Fördertatbeständen, etwa die Konzentration von Kapazitäten, die Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen oder integrierte Notfallstrukturen. Bei mehreren Tatbeständen zählen die Kosten erforderlicher Baumaßnahmen dazu [2]. Ob ein konkretes Vorhaben dazugehört, entscheiden Land und BAS.

Wer stellt den Antrag?

Der Krankenhausträger meldet sein Vorhaben beim Land an. Das Land wählt aus und stellt den Antrag beim BAS [4][5]. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht [7].

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Die Länder tragen, allein oder mit dem Träger, mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei Anträgen bis Ende 2029 und mindestens 50 Prozent bei Anträgen ab 2030; mindestens die Hälfte davon trägt das Land selbst [1][4]. Wie die Aufteilung zwischen Land und Träger im Übrigen aussieht, regelt das Land.

Werden Raummessungen aus dem Fonds bezahlt?

Dazu können wir keine Aussage machen. Welche Kosten im Rahmen eines Vorhabens förderfähig sind, ergibt sich aus Verordnung, Richtlinie und Bescheid. Fragen Sie Ihr Landesministerium.

Was ist Evidence Based Design im Krankenhaus?

Ein Planungsansatz, der bauliche Entscheidungen auf Forschungsergebnisse stützt. Ein bekannter Literaturüberblick nennt unter anderem Einzelzimmer und eine gute akustische Umgebung als untersuchte Merkmale [10]. Gemessene Daten aus dem eigenen Bestand können ergänzen, was allgemeine Studien nicht wissen.

Was ist eine Post Occupancy Evaluation im Krankenhaus?

Eine Bewertung eines Gebäudes nach dem Bezug. Es gibt dafür verschiedene Instrumente; eine Übersichtsarbeit hat 13 davon für Krankenhäuser verglichen [11]. Messdaten vor und nach dem Umbau machen Veränderungen vergleichbar.

Wann sollte vor einem Umbau gemessen werden?

So früh wie möglich, idealerweise vor der Entwurfsplanung und über mehrere Wochen mit warmen und kalten Tagen. Dann fließen die Ergebnisse in die Planung ein, statt sie nur zu bestätigen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz (2026): Krankenhausfinanzierungsgesetz, § 12b Transformationsfonds. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__12b.html
  2. Bundesministerium der Justiz (2026): Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung, § 3 Regelungen zu den einzelnen Fördertatbeständen. https://www.gesetze-im-internet.de/khtfv/__3.html
  3. Bundesministerium der Justiz (2026): Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung, § 2 Förderfähigkeit. https://www.gesetze-im-internet.de/khtfv/__2.html
  4. Bundesministerium für Gesundheit (2026): Transformationsfonds: Bundesamt für Soziale Sicherung bewilligt bereits erste Fördermittel. Pressemitteilung vom 17.04.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/transformationsfonds-bundesamt-fuer-soziale-sicherung-bewilligt-bereits-erste-foerdermittel-17-04-2026
  5. Bundesamt für Soziale Sicherung (2026): Pressemitteilung zum Krankenhaustransformationsfonds vom 17.04.2026. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Presse/2026/20260417PM_Krankenhaustransformationsfonds.pdf
  6. Deutsches Ärzteblatt (2026): Krankenhausreform: Länder beantragen deutlich zu viele Fördermittel. 28.01.2026. https://www.aerzteblatt.de/news/krankenhausreform-lander-beantragen-deutlich-zu-viele-fordermittel
  7. Land Schleswig-Holstein (2026): FAQ Krankenhaustransformationsfonds. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/gesundheitsversorgung/kh-finanzierung/faq-khtransformationsfonds
  8. Deutsche Krankenhausgesellschaft (2026): Bestandsaufnahme Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung. Pressemitteilung vom 09.01.2026. https://dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2026/2026-01-09_PM_DKG_Bestandsaufnahme_Krankenhausplanung_und_Investitionsfinanzierung.pdf
  9. Deutsches Ärzteblatt (2025): Krankenhäuser verzeichnen deutlichen Personalaufwuchs (Daten des Statistischen Bundesamts). 06.11.2025. https://www.aerzteblatt.de/news/krankenhauser-verzeichnen-deutlichen-personalaufwuchs
  10. Ulrich, R. S.; Zimring, C.; Zhu, X. et al. (2008): A Review of the Research Literature on Evidence-Based Healthcare Design. HERD 1(3). https://www.healthdesign.org/sites/default/files/hcleader_5_litreviewwp1.pdf
  11. Brambilla, A.; Capolongo, S. (2019): Healthy and Sustainable Hospital Evaluation – A Review of POE Tools for Hospital Assessment in an Evidence-Based Design Framework. Buildings 9(4):76. https://www.mdpi.com/2075-5309/9/4/76
  12. Kamdar, B. B.; Martin, J. L.; Needham, D. M. (2017): Noise and Light Pollution in the Hospital: A Call for Action. Journal of Hospital Medicine 12(10):861–862. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6629434
  13. Umweltbundesamt, Ausschuss für Innenraumrichtwerte (2008, Seite Stand 2022): Hygienische Leitwerte für die Innenraumluft (Kohlendioxid). https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/4031/bilder/dateien/hygienische_leitwerte_0.pdf
  14. DIN (2022): DIN EN 16798-1:2022-03 Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik. https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-16798-1/349622591
  15. Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (2024): Bauanforderungen und funktionelle Empfehlungen aus der Sicht der Hygiene für den Neubau und die Sanierung von Krankenhäusern und Universitätskliniken in M-V. https://www.lagus.mv-regierung.de/serviceassistent/download?id=1670233
  16. KRINKO (2022): Infection prevention requirements for the medical care of immunosuppressed patients (englische Fassung; rechtlich maßgeblich ist das deutsche Original: Anforderungen an die Infektionsprävention bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten, Bundesgesundheitsblatt 2021;64:232–264). GMS Hygiene and Infection Control 17:Doc07. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9174886